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an die mittelalterlichen Glossatoren hielt, sondern auch den Er-
gebnissen der antiquarisch-humanistischen Forschungen einen Platz
einräumte. — Mit der Einführung der Reformation fiel natür-
lich der geistliche Charakter der Universität und damit das
Zölibat. So kam die Universität in nähere Beziehung zum
bürgerlichen Leben.
Wie in Wittenberg durch Friedrich den Weisen der Grundstock
zu einer Universitätsbibliothek gebildet worden war, so wurde
auch in Leipzig ein Anfang dazu gemacht, indem durch Kaspar
Börners Sorge die Bibliothek des Paulinerklosters, etwa 600
Bände stark, und dann die des Thomas= und des Minoritenklosters
dazu geschlagen wurde. Christof von Carlowitz veranlaßte dann
die Überführung der teils recht wertvollen Klosterbibliotheken
von Altenzelle, Pegau, Salza, Petersberg, Klosterbuch und Pirna
nach Leipzig.
Neben den beiden albertinischen Hochschulen entwickelte sich
eine dritte Universität für die ernestinischen Lande zu Jena. Mitten
in dem Zusammenbruche seiner Herrschaft und seines Glücks hielt
Johann Friedrich an dem Gedanken, eine höchste Bildungsstätte
in dem ihm gebliebenen Reste zu eröffnen, fest. Da aber bei dem
Uübelwollen Karls V. gegen die Begründung einer rein protestan-
tischen Universität an ein kaiserliches Privilegium nicht zu denken
war, so trat am 19. März 1547 ein Cymnasium academicum ins
Leben, dessen Bestand durch drei ihm zugeschriebene Klöster ge-
währleistet wurde. Der greise Kanzler des abgesetzten Kurfürsten,
Georg Brück, und Nicolaus Amsdorf berieten die Neugründung,
an der Victorin Strigel theologische und philosophische, Johannes
Stigel philologische Vorlesungen hielt, der berühmte Arzt Johann
Schröter der Medizin waltete. Von Anfang an war eine statt-
liche Bibliothek da, indem Johann Friedrich die auf 3132 an-
gewachsene Bibliothek Friedrichs des Weisen als sein privates
Eigentum von Wittenberg hatte fortführen dürfen. Es dauerte
noch mehrere Jahre, ehe Karls V. Nachfolger, Ferdinand I. den
durch Johann Schröter vorgetragenen Bitten Gehör schenkte und
am 15. August 1557 die erbetene Bestätigungsurkunde erteilte
dann konnte die mit allen Rechten und Privilegien begabte Uni-