Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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bei, der ihnen keine andere Verpflichtung auferlegte, als jedem 
Mitgliede nach Kräften beizustehen, das wegen seines evangelischen 
Glaubens einen Angriff erleide. Die andere Vertragsform, die 
„Verfassung zu Rettung und Gegenwehr“, verpflichtete zu regel- 
mäßigem Besuch der Bundestage und zu bestimmten Beiträgen. 
In ihrem Reverse versprachen beide Fürsten, sobald ihnen Georgs 
Gebiet zugefallen sei, auch diesem Vertrage beizutreten. 
Zwischen jener ersten und dieser zweiten Erklärung fand 
eine Visitation der Kirchen des Freiberger und Wolkensteiner Länd-. 
chens statt, die von D. Schenk, Georg Spalatin, Anton von 
Schönberg, dem Freiberger Bürgermeister Andreas Altbeck und 
von Melchior von Kreutzen, dem Amtmann von Grimma, be- 
sorgt wurde. Zu Pfingsten 1537 kam, den Grimm Herzog Georgs 
aufs höchste zu steigern, der Kurfürst selbst nach Freiberg. Die 
Anwesenheit der kurfürstlichen Theologen hinderte übrigens 
Heinrich, die eingezogenen Kirchengüter völlig in seine Tasche zu 
stecken; namentlich Spalatin drang darauf, daß ein zureichender 
Teil für Kirchen und Schulen und für den Unterhalt der bis- 
herigen Domherren, Mönche und Nonnen auf die Seite gelegt 
wurde. Eine zweite Visitation fand ein Jahr danach infolge der 
Verdrängung des mißliebig gewordenen D. Schenk statt. — — 
So also lagen die Verhältnisse, als durch den Tod des Herzogs 
Johann Heinrichs Nachfolge ganz in die Nähe gerückt wurde. 
Allerdings gab die vorgenannte „Väterliche Ordnung“ Georg 
einen Hoffnungsstrahl für die Sukzession des geistig blöden 
Friedrich, indem es da hieß, daß ein Sohn nur dann un- 
fähig zur Nachfolge sei, wenn er nach, dem Urteile von „Land 
und Leuten“ zu regieren nicht imstande sei. So berief Herzog 
Georg auf den 2. Mai 1537 seine getreuen Stände nach Leipzig 
und ließ durch sie die Regierungsfähigkeit des unglücklichen Sohnes 
beschließen, dem natürlich ein Regierungsausschuß beigegeben 
werden mußte; er bestand aus 24 Mitgliedern, und es war ihm als 
Hauptaufgabe vom Herzog die Erhaltung der alten und wahren 
Religion bezeichnet. Mit Bereitwilligkeit gingen die edlen Herren 
auf alles ein und erklärten mit naiver Offenheit: „sie wollten 
viel lieber einen blöden Herren haben als einen gescheiten“. An
	        
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