Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

— 185 — 
Das gleiche Datum wie die Schulpforta tragen die Grün— 
dungen von Meißen und Merseburg, auch sollte die Ein— 
richtung prinzipiell dieselbe sein. Nur wurden es in Meißen 
bei der noch großen Unsicherheit der säkularisierten Einkünfte 
bloß 60 Insassen. Das Lehrerpersonal bestand aus dem Schul- 
meister und zwei Bakkalaureen mit denselben Bezügen wie in 
Pforta, ferner aus dem Kantor, fünf Dienern und einer Wasch- 
frau. Hier beliefen sich die Unterhaltungskosten auf 3000 Gulden 
jährlich. Hermann Vulpius, der bisherige Leiter der lateinischen 
Stadtschule war der erste Rektor. Da der Schösser Johann Roß- 
bach mit dem Umbau der Räumlichkeiten des St. Afraklosters rasch 
fertig wurde, so konnte die Schule am 3. Juli 1543 eröffnet 
werden. — Die Ausführung des Merseburger Planes scheiterte, 
wic früher erwähnt, an der Hartnäckigkeit des dortigen Bischofs. 
Nach dem Schmalkaldischen Kriege lag es nahe, die dritte Schule 
nun in den neuerworbenen Landesteilen erstehen zu lassen. Da 
gelegentlich eines Besuchs in Grimma 1549 der Rat dem nun- 
mehrigen Kurfürsten das leerstehende Augustinerkloster anbot, 
so ging dieser gern darauf ein und nach den nötigen baulichen 
Veränderungen erfolgte die Eröffnung der Schule am 14. Sep- 
tember 1550. Zum Unterschied von den beiden andern Schulen 
waren von den 100 Alumnatsstellen nur 50 volle Freistellen, 
die anderen sog. Koststellen, bei denen also von den Angehörigen 
der Inhaber ein Beitrag zur Unterhaltung eingefordert wurde. 
Da die Meißner und die Grimmaische Schule in einer Stadt 
lagen, so hatten die Bürger den begreiflichen Wunsch, ihre Söhne 
am Unterrichte teilnehmen zu lassen; solcher Extraneer gab es in 
Grimma anfangs nur 4, für Meißen wurde die Zahl 1573 auf 
20 festgesetzt. 
Die Aufnahme in die Landesschulen sollte im Alter von 
11—12 Jahren erfolgen; doch nahm man im Anfang auch Knaben 
bis zu 15 Jahren auf. Lesen und Schreiben wurden als Vor- 
kenntnisse verlangt. Das Präsentationsrecht für die vor- 
handenen Freistellen stand dem Adel und den Städten zu. Dem 
Adel wurden als Ersatz für die in der alten Kirche von ihm 
genossenen sog. Altarlehen 73 Stellen vorbehalten, die dann noch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.