Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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vorhanden gewesen. In Dresden aber habe mancher, der noch 
am Morgen lieber außer Landes gezogen wäre, als hätte lutherisch 
werden wollen, am Abend gemeint: er hätte des Evangeliums 
lange begehrt und sein gewartet!“ — Das Ansinnen der Räte 
Georgs, dessen Testament anzuerkennen und einen Landtag zu be- 
rufen, lehnte Heinrich mit vollem Rechte ab. 
Die Hauptschwierigkeit für die neue Regierung bildete die 
konfessionelle Neugestaltung des Landes, da die vornehmen und 
die besser situierten Leute, also Adel und städtisches Patriziat, 
noch an der alten Lehre hingen. Überdies lehnte der Merseburger 
Bischof jede Mitwirkung an einer Reformation von vornherein, 
der Meißner Bischof Johann von Maltitz nach anfänglichem Ent- 
gegenkommen eine solche späterhin ab. Offiziell wurde allerdings 
die Reformation gleich nach der Huldigungsreise im ganzen Lande 
eingeführt; wir wissen bereits, daß Luther am ersten Pfingsttage 
(25. Mai 1539) eine Nachmittagspredigt in der Leipziger Thomas- 
kirche unter großem Zulaufe hielt. Aber es trat alsbald Mangel an 
geeigneten Lehrkräften hervor. Weniger von Bedeutung war nach den 
damaligen Zeitumständen, daß ein Schreiben des Königs Ferdinand 
vom 16. Mai 1539 und bald auch Gesandte den Herzog vor der 
Durchführung der Reformation in seinen Landen warnten. Der 
Widerstand des Adels trat auf dem zu Chemnitz im November 1539 
abgehaltenen Landtag schroff genug hervor. Herzog Heinrich, der 
zur Bezahlung seiner Schulden Geld brauchte, zeigte sich versöhnlich. 
Auch ließ er sich, durch seine Räte beeinflußt, durchaus nicht zu dem 
engeren Bündnis des Schmalkaldischen Bundes „auf Rettung und 
Gefahr“ bestimmen; er behauptete, daß die für ihn in Rechnung 
gestellte Summe viel zu groß sei. Und als man ihm hierin ent- 
gegenkam, zeigte er durch allerhand Ausflüchte, daß es ihm jetzt 
um den Bund nicht mehr zu tun war. 
Der Zank um das überschuldete Erbe Georgs warf seinen 
Schatten besonders auf das Verhältnis des sächsischen und hessischen 
Hofes. Von seiten des ersteren gönnte man dem ebenfalls erbschafts- 
beflissenen. Joachim II. von Brandenburg, dem früheren Schwieger- 
sohne Georgs, eine Abfindungssumme von 30 000 Gulden und ein 
unverzinsli ches Darlehen von 50 000 Gulden, von dem Land-
	        
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