Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Landwirt. Durch seine Bewirtschaftung wurden die Kammer- 
güter zu Mustergütern. Er handelte dabei ganz nach dem 
Rezepte, das Melchior von Osse überhaupt für einen Regenten 
in seinem Testamente gibt: „Einem Herrn zu christlicher und 
glückseliger Regierung ist vonnöten, daß er für sich selbst ein 
vernünftiger Mann sei und alle Gelegenheit mit seiner Regierung 
und Lande erkunde, damit er, was jedes Falles zu tun, selbst 
wissen möge und nicht alle Wege mit fremden Augen sehen 
dürfe usw.“ Aus der von August stets mit Teilnahme verfolgten 
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Das Rathaus in Leipzig. 
Nach der Renovierung im Jahre 1672. 
Literatur sind von ihm besonders die 1570 erschienenen, in latei- 
nischer Sprache verfaßten Vier Bücher über die Landwirtschaft 
von Konrad von Heresbach eines eingehenderen Studiums ge- 
würdigt worden; maßgeblich können sie aber, wie die Jahreszahl 
beweist, nur für den zweiten Teil seiner Regierung gewesen sein. 
Es lassen sich nämlich zwei Perioden in der Bewirtschaftung 
der Kammergüter unterscheiden. In der ersten Periode sehen 
wir den Kurfürsten Güter, namentlich die ihm für seine zentrali- 
sierende Verwaltung nicht günstig liegenden, in Zeitpacht und bis- 
lang durch Frondienste bestelltes Land gegen Erbzins ausgeben, 
an andern Stellen Frondienste in Geldzinse verwandeln. In 
der zweiten Periode, die mit dem Jahre 1568 beginnt, kommt
	        
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