Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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betrieb, an 60000 Obstbäume zum Verkauf an seine Untertanen, 
das Stück von 2—2½ Groschen, zu Gebote. Um den nötigen 
Samen zu erhalten, ließ Kurfürst August 1571 und öfter durch 
die Amtleute bekannt geben, daß jedes Quantum brauchbarer Obst- 
kerne mit einem gleichen Quantum Korn bezahlt werden würde. 
Im Jahre 1577 gingen so viele Kirsch= und Morellen (Aprikosen)= 
kerne ein, daß ein besonderes Gewölbe für ihre Aufbewahrung 
eingeräumt werden mußte. Auch erhielten die Amtleute die An- 
weisung, wilde Obstbäume in ihren Bezirken sorgfältig auszuheben 
und nach Stolpen zu schicken. Die Kurfürstin aber war besonders 
darauf bedacht, die feineren Obstsorten zu kultivieren, auch fremde 
einzuführen. So verdankt ihr Sachsen die Mispel; sie ließ sich 
davon Bäumchen aus verschiedenen Teilen Deutschlands kommen. 
Cine kurze Beachtung verdient noch der Wein= und Hopfen- 
bau. Daß der erstere in früheren Zeiten viel weiter verbreitet 
war als heute, daß z. B. die Pegauer Mönche ihn betrieben, 
ist im vorigen Bande schon berührt worden. Auch im 16. Jahr- 
hundert machte man noch Erweiterungsversuche. Z. B. ließ Kur- 
fürst August unter großen Kosten durch rheinische Winzer mit 
rheinischen Reben 1576 zu Gorrenberg bei Schweinitz an der 
Schwarzen Elster Weinberge anlegen. Der Gorrenberger Rot- 
wein galt dann sogar für eine bessere Sorte. In besonders guten 
Jahren, wie 1578 eines war, wurden in die Dresdener Kellereien 
aus den Amtern Belzig, Wittenberg, Torgau, Schweinitz, Dresden 
1351 Eimer (zu zirka 70 Liter), in die Leipziger aus den Amtern 
Sachsenburg, Merseburg, Freiburg, Schkeuditz, Weißenfels, Zeit, 
Pforta und Kloster St. Georgi 2820 Eimer, zusammen also 4171 
Eimer, abgeliefert. Da der Kurfürst die im Lande erzeugten 
Weine weislich nicht selbst alle zu trinken vorhatte, so erließ er 
1563 unter Aufhebung der Steuerbestimmung von 1555 denen, 
die ihm solchen abkauften, die damals festgesetzte Steuer von fünf 
Groschen pro Eimer, auch war er „um der armen studierenden 
Jugend willen“ 1568 menschenfreundlich genug, dem Universitäts- 
schänken zu Wittenberg zollfreie Einfuhr böhmischen Weines zu 
verstatten. Noch vor seinem Tode entwarf er eine neue Wein- 
bergsordnung, die Christian I. am 23. April 1588 veröffentlichte.
	        
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