Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Brüchen bei Pirna aufmerksam gemacht werden, weil sowohl die 
Ausfuhr von Bausteinen, als besonders der von Mühlsteinen bei 
den günstigen, durch die Elbe gegebenen Transportverhältnissen 
florierte. So bestellte 1558 König Sigismund von Polen 200 
Mühlsteine, die auf der Elbe hinabgeführt, dann nach Lübeck ge- 
bracht und von da nach Danzig verschifft wurden. 
Das im engsten Zusammenhange mit dem Bergbau stehende 
Hüttenwesen erfreute sich dauernd des kurfürstlichen Inter- 
esses. Der Gewinn aus den Hütten zu Freiberg und den Ober- 
bergstädten wurde 1582 auf 12087 Gulden angegeben. Bald 
nach seinem Regierungsantritte ließ August an der Westseite des 
Dresdener Schlosses ein Schmelzhaus errichten, das eine Art 
Musterhütte werden sollte. Dort erhielt Kurprinz Christian Unter- 
richt in der Probierkunst. Manche der dort gefundenen Verbesse- 
rungen wurden erfolgreich auf den Freiberger Hütten eingeführt. 
Von dem Münzwesen im 15. Jahrhundert ist im vorigen 
Bande (S. 889 ff.) gehandelt worden. Einen wesentlichen Übelstand 
bildete hierbei die minderwertige Ausprägung in den an die 
sächsischen Lande angrenzenden Staaten, nach denen zum Schaden 
des Landes und des Fürsten, die schwereren sächsischen Münzen 
abflossen. 
Kurfürst August ließ 1558 auf die rauhe Mark Silbers 
mit 14 Lot 8 Grän Feingehalt 8 Gulden ausprägen, während 
die für das Reich maßgebliche Ordnung von 1559 nur 14 Lot 
4 Grän Feingehalt verlangte. Es lag wohl hierbei der 
Grund vor, daß man mit Hilfe der reicheren Mittel, die 
im Lande die Silbergruben boten, der Goldwährung entgegen- 
arbeiten wollte, die teils von den Hansastädten aus an Boden 
gewann, teils von dem Kaiser, dem aus den Kolonien genug Gold 
zufloß, unterstützt wurde. Die Reichsgesetzgebung von 1551 be- 
stimmte das Verhältnis von Gold zu Silber wie 1:10 /8, wäh- 
rend bisher 1:10¾ (⅝) gegolten hatte, also eine, wenn auch 
geringe Zurückdrängung des Silberwertes. Gleichzeitig verfügte 
damals Kaiser Karl V., daß aus einer rauhen (d. h. legierten) 
Mark Goldes 71 1/8 Gulden zu je 72 Kreuzer auszuprägen seien, 
deren jeder den Wert von 1½ Silbergulden haben sollte. Auf 
15•
	        
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