Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Die Jülich-Clevesche Erbfolgefrage trat mit dem 
am 25. März 1609 erfolgten kinderlosen Tode des letzten Herzogs 
dieser seit 1511 in einer Hand vereinigten Länder in den Vorder- 
grund. Es handelte sich um einen bedeutenden Länderkomplex 
im Nordwesten unseres deutschen Vaterlandes, bestehend aus dem 
Herzogtum Cleve, der Grafschaft Mark und der kleinen Herr- 
schaft Ravenstein, südwestlich von Nymwegen, einerseits und den 
Herzogtümern Jülich und Berg und den Grafschaften Mark und 
Ravensberg anderseits. In einem 1546 dem Herzog Wilhelm I. 
dem Reichen verliehenen Privileg hatte Kaiser Karl V. die even- 
tuelle Erbfolge, in weiblicher Linie zugleich aber auch die Un- 
teilbarkeit der Lande anerkannt. Es lebten damals vier Töchter, 
von denen die älteste Marie Eleonore an den Herzog Albrecht 
Friedrich von Preußen, die zweite, Anna, an den Pfalzgrafen 
Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg verheiratet wurde. Nun 
traten als Bewerber um das Erbe zunächst Kurfürst Johann 
Sigismund von Brandenburg für seine Gemahlin, die Tochter 
der Marie Eleonore und des genannten Preußenherzogs, und 
Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, Gemahl der Anna, für 
seinen Sohn Wolfgang Wilhelm auf. Aber auch Kaiser Rudolf 
erstrebte die Einziehung der fetten Beute, um sie seinem Neffen, 
dem Erzherzog Leopold, Bischof von Passau, zu überweisen. Der 
Brandenburger und der Pfälzer verständigten sich unter Ver- 
mittelung des Landgrafen Moritz von Hessen zu Dortmund am 
10. Juni 1609 über eine gemeinsame Besetzung des Landes und 
nannten sich die „Possidierenden“. Der Kaiser aber entsandte 
seinen Neffen Leopold als kaiserlichen Kommissar, und es gelang 
diesem, sich in Jülich einzuschleichen und von der Festung Besitz 
zu ergreifen. Er wurde übrigens im Sommer 1610 wieder von 
da vertrieben. Außerdem suchte aber der Kaiser die Stellung 
der „Possidierenden“ dadurch zu erschüttern, daß er den Kur- 
fürsten von Sachsen zur Geltendmachung früherer Ansprüche seines 
Hauses anregte. Herzog Albrecht der Beherzte hatte nämlich 1483 
von Kaiser Maximilian das Versprechen urkundlich erhalten, daß 
im Falle des Aussterbens des Mannesstammes die Lande Jülich, 
Berg und Ravensberg an ihn oder seine männliche Deszendenz
	        
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