Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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fallen sollten; diese Zusage war 1485 bei der Landesteilung für 
Albrecht und für Ernst erneut, 1495 noch einmal bestätigt wor- 
den. Trotzdem ließ Maximilian bei dem 1511 erfolgten Tode 
des letzten Herzogs von Jülich, Wilhelm, es zu, daß Jo- 
hann III. von Cleve, der Schwiegersohn des Verstorbenen, dessen 
Lande mit den seinigen vereinigte; er erhielt auch dann im 
Juni 1519 die Belehnung von Kaiser Karl V. Der 1511 sofort 
von Friedrich dem Weisen mit Anrufung des Reichskammergerichts 
erhobene Einspruch wurde von dem arg in Verlegenheit gesetzten 
Maximilian I. zwar beschwichtigt, aber Johann der Beständige 
nahm die Sache in der Art auf, daß er 1526 eine Ehe zwischen 
seinem Sohne Johann Friedrich und Sibylle, der ältesten Tochter 
Johanns III. vereinbarte unter Anerkennung von deren und deren 
Deszendenz Sukzessionsrecht in den vereinigten Landen, wenn Jo- 
hanns III. Mannesstamm ausstürbe. Diese Abmachung erhielt 
1544 die Bestätigung Karls V. Aber auch diese hatte nur zwei 
Jahre Bestand, denn das oben erwähnte Privileg von 1546, 
das Kaiser Karl V. Wilhelm dem Reichen gegeben, hob sie natür- 
lich auf. Der damals sich entwickelnde Schmalkaldische Krieg er- 
klärt uns jene sachsenfeindliche Entscheidung. 
Trotzdem begann der kaiserliche Hof Rudolfs II. schon 1601 
und 1605 Christian II. zur Wahrung seiner Rechte aufzustacheln. 
Trotz aller Warnungen des Franzosenkönigs Heinrichs IV. auf 
Grund aufgefangener Briefe ließ sich Christian, dem auch die 
Ernestiner am 26. August 1609 zu Naumburg die Wahrung ihrer 
Interessen in dieser Frage anvertraut hatten, dadurch jedes Miß- 
trauen benehmen, daß der Kaiser am 7. Juli 1610 ihm und 
dem Gesamthause Sachsen die Belehnung mit dem jülich-cleveschen 
Erbe verbriefte, allerdings mit dem recht bedenklichen, alles Ge- 
währte doch eigentlich aufhebenden Zusatze: „den Rechten eines 
jeden andern unbeschadet"! — Mit solch starker Waffe aus- 
gerüstet, begegnete Christian zunächst den Ansprüchen des Branden- 
burgers, dem er die brüske Botschaft zukommen ließ: „Saget 
eurem Herrn, wo er in das Land Jülich ziehet, daß der Teufel 
mich und das ganze Haus Sachsen holen soll, wo ich dann nicht 
in die Marken komme!“ Ferner arbeitete Christian II. durch
	        
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