Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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von Tilly entscheidend geschlagen. Mit Wilhelm von Weimar 
geriet hier Friedrich von Altenburg in die Gefangenschaft des 
Siegers. Ersterer durch ein und denselben Schuß schwer am 
Arm, leicht an der Seite verwundet, erhielt von Tilly in zuvor- 
kommender Weise dessen eigenen Arzt, Levin Schampach aus Erfurt 
zur Verfügung gestellt. Dann wurde er gefangen hinweggeführt 
und nach demselben Wiener-Neustadt gebracht, wo sein Urgroß- 
vater Johann Friedrich der Mittlere in Haft gehalten worden 
war. Doch wurde er äußerst milde behandelt und zum Teil 
infolge der Fürsprache des sächsischen Kurfürsten am Weihnachts- 
tage 1624 seiner Haft entlassen. 
Mittlerweile hatte Kaiser Ferdinand über das Geschick Fried- 
richs V. von der Pfalz entscheiden lassen. Mit Hilfe eines reichs- 
rechtlich durchaus anfechtbaren Verfahrens, auf das hier nicht 
näher eingegangen werden kann, hatte er unter Widerspruch des 
sächsischen und brandenburgischen Kurfürsten den Herzog Maxi- 
milian von Bayern zum Lohne für seine geleisteten Dienste am 
15./25. Febr. 1623 mit der pfälzischen Kurwürde belehnt. Durch 
vertrauliche Mitteilungen aus Dresden beruhigt, fesselte Ferdi- 
nand Johann Georg erneut an sein Interesse, als er ihm am 
13./23. Juni 1623 zu Bautzen die Oberlausitz und am 20./30. Juni 
zu Luckau die Niederlausitz in aller Form als Ersatz für die im 
böhmischen Feldzuge ihm erwachsenen Kosten unter Vorbehalt 
weniger Hoheitsrechte einräumte. 
Schließlich gelang es der Vermittelung des durchaus in habs- 
burgischem Lohne stehenden Landgrafen Ludwig von Hessen-Darm- 
stadt im Januar 1624 auch noch, den Kurfürsten von seinem 
Protest gegen die Kurwürde Maximilians abzubringen, so daß 
dieser auf einer Zusammenkunft zu Schleusingen im Juni des 
genannten Jahres mit Schweikhard von Mainz als kaiserlichem 
Kommissar in einen dementsprechenden Vertrag willigte. Außer- 
dem wurde besonders durch sein Zutun dem auf dem obersächsischen 
Kreistage zu Jüterbog erschienenen kaiserlichen Gesandten Grafen 
Reuß zur Bekämpfung Christians von Braunschweig und Ernsts 
von Mansfeld die stattliche Hilfe von zehn Römermonaten be- 
willigt; man knüpfte daran nur die Bedingung, die natürlich
	        
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