Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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ministratoren verwalteten Stifter aber sogleich mit katholischen 
Prälaten besetzt werden. Damit war der Besitz der drei Etifter 
Meißen, Merseburg und Naumburg in Frage gestellt, zugleich 
aber jede Hoffnung auf Magdeburg vernichtet. Der zum Tode 
erschrockene Kurfürst erbat sich sowohl brieflich als durch besondere 
Gesandtschaft Aufklärung und erhielt solche auch bezüglich seiner 
drei Bistümer, zugleich eine dringende Einladung zu dem bevor- 
stehenden Reichstag zu Regensburg. 9 
Mittlerweile war am 12./22. Mai 1629 zu Lübeck der Friede 
zwischen dem Kaiser und Christian IV. abgeschlossen und hierbei 
vom Kaiser u. a. vorübergehend gefordert worden, ihm Jütland 
abzutreten; das sollte dann Johann Georg erhalten und dafür 
die Lausitzen an den Kaiser zurückgeben. Es bedarf keiner Kritik 
dieses ganz absurden Planes, der übrigens etwas später von 
einem ähnlichen abgelöst wurde, wonach Wallenstein mit dem 
Kurfürsten die Lausitzen gegen Mecklenburg eintauschen solltel 
Tilly aber und Wallenstein machten sich nun, wenn schon der 
letztere die politische Torheit des Restitutionsediktes ganz klar er- 
kannte, an dessen Ausführung. Sie brachten Halberstadt völlig zur 
Unterwerfung und belagerten dann, aber vergeblich, im September 
1629 Magdeburg, das den brandenburgischen, inzwischen geächteten 
Christian Wilhelm wieder als Administrator ausgenommen hatte. 
Daß der Kaiser aber auch nach beendigtem Kriege seine Truppen 
vollzählig beieinander hielt, die allenthalben, wo sie einfielen, auf 
Jahre hinaus den Wohlstand vernichteten und außerdem eine stete 
Bedrohung der Reichsfürsten bildeten, erregte allgemeine Opposition. 
Johann Georg machte sich zum Wortführer der protestantischen 
Stände, indem er durch seinen Gesandten Grafen Ernst Philipp 
von Mansfeld auf dem Kurfürstentage zu Regensburg 1630 die 
kräftigsten Beschwerden über die trotz des abgeschlossenen Frie- 
dens fortdauernden militärischen Drangsalierungen vorbringen, 
aber auch gegen die weitere Durchführung des Restitutionsediktes 
protestieren ließ. Für die Kurfürsten enthält die Instruktion des 
kurfürstlichen Gesandten die dringende Ermahnung zu einem ge- 
nauen Einverständnis, während er selbst doch durch sein mit dem 
brandenburgischen Kurfürsten zu Annaburg vereinbartes Weg=
	        
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