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ministratoren verwalteten Stifter aber sogleich mit katholischen
Prälaten besetzt werden. Damit war der Besitz der drei Etifter
Meißen, Merseburg und Naumburg in Frage gestellt, zugleich
aber jede Hoffnung auf Magdeburg vernichtet. Der zum Tode
erschrockene Kurfürst erbat sich sowohl brieflich als durch besondere
Gesandtschaft Aufklärung und erhielt solche auch bezüglich seiner
drei Bistümer, zugleich eine dringende Einladung zu dem bevor-
stehenden Reichstag zu Regensburg. 9
Mittlerweile war am 12./22. Mai 1629 zu Lübeck der Friede
zwischen dem Kaiser und Christian IV. abgeschlossen und hierbei
vom Kaiser u. a. vorübergehend gefordert worden, ihm Jütland
abzutreten; das sollte dann Johann Georg erhalten und dafür
die Lausitzen an den Kaiser zurückgeben. Es bedarf keiner Kritik
dieses ganz absurden Planes, der übrigens etwas später von
einem ähnlichen abgelöst wurde, wonach Wallenstein mit dem
Kurfürsten die Lausitzen gegen Mecklenburg eintauschen solltel
Tilly aber und Wallenstein machten sich nun, wenn schon der
letztere die politische Torheit des Restitutionsediktes ganz klar er-
kannte, an dessen Ausführung. Sie brachten Halberstadt völlig zur
Unterwerfung und belagerten dann, aber vergeblich, im September
1629 Magdeburg, das den brandenburgischen, inzwischen geächteten
Christian Wilhelm wieder als Administrator ausgenommen hatte.
Daß der Kaiser aber auch nach beendigtem Kriege seine Truppen
vollzählig beieinander hielt, die allenthalben, wo sie einfielen, auf
Jahre hinaus den Wohlstand vernichteten und außerdem eine stete
Bedrohung der Reichsfürsten bildeten, erregte allgemeine Opposition.
Johann Georg machte sich zum Wortführer der protestantischen
Stände, indem er durch seinen Gesandten Grafen Ernst Philipp
von Mansfeld auf dem Kurfürstentage zu Regensburg 1630 die
kräftigsten Beschwerden über die trotz des abgeschlossenen Frie-
dens fortdauernden militärischen Drangsalierungen vorbringen,
aber auch gegen die weitere Durchführung des Restitutionsediktes
protestieren ließ. Für die Kurfürsten enthält die Instruktion des
kurfürstlichen Gesandten die dringende Ermahnung zu einem ge-
nauen Einverständnis, während er selbst doch durch sein mit dem
brandenburgischen Kurfürsten zu Annaburg vereinbartes Weg=