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Truppen unter dem Fürsten von Fürstenberg die süddeutschen
weniger mächtigen Teilnehmer am „Leipziger Schluß" zum Rück-
tritt, und schon hatte, seit dem 23. Mai 1631, der Kaiser Tilly
die Vollmacht gegeben, gegen den sächsischen Kurfürsten zu gleichem
Zwecke schonungslos vorzugehen. Überdies aber ließ der ligistische
Feldherr dem Kurfürsten sagen, er möge die von ihm okkupierten
Stifter nur gutwillig wieder herausgeben; der Kaiser werde das
Restitutionsedikt ohne Ausnahmen durchführen. Damals ging
auch ein bedenkliches Wort um, das dem Kaiser in den Mund
gelegt wurde, von dem sächsischen Konfekte, das er sich bis zum
Schluß der Tafel aufsparen wolle. Zunächst wandte sich zwar
Tilly gegen Hessen-Kassel; als er dann aber nach Thüringen
rückte, entbot der Kurfürst seine Stände auf Ende Juni; sie
beschlossen während ihrer Tagung in den drei ersten Wochen
des Juli sofort 200000 fl. und die weitestgehenden Rüstungen.
Die Beschwerden gegen Tillys Brandschatzungen in Thüringen
verhallten in Wien ungehört; was wird man dort wohl zu der
Klage gesagt haben: „eine solche Behandlung habe er (der Kur-
fürst) als ein so getreuer, nützlicher und heroischer Kurfürst
um Kaiser und Reich nicht verdient“! Unbekümmert ließ Tilly
durch Pappenheim Merseburg einnehmen und dessen Vorstädte
einäschern. Weißenfels, Naumburg, Jena, Zeitz suchte er heim
und rückte dann gegen Leipzig vor. Nun mußte der Kurfürst
seine hilfesuchende Hand dem Schwedenkönige entgegenstrecken, sehr
zur Freude seiner Gemahlin Magdalene Sibylle, die schon lange
eine glühende Bewunderung für den großen Schwedenkönig em-
pfand. Graf Arnim, der bald nach dem Leipziger Konvente den
brandenburgischen Dienst mit dem sächsischen vertauscht hatte, über-
nahm die Vermittelung. Zu Koswig bei Wittenberg kam am
1./11. Sept. das Schutz= und Trutzbündnis unter den aus der
Lage sich von selbst ergebenden Bedingungen zum Abschluß: Ober-
befehl und strategische Leitung beider Armeen sind in den Händen
des Königs vereinigt, dem die Elbpässe einzuräumen sind; die
Länder, Rechte und Privilegien des Kurfürsten bleiben durchaus
unberührt; er verspricht, die schwedische Armada zu erhalten und
keinen einseitigen Frieden zu schließen. Auf Grund dieser Ab-