Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Truppen unter dem Fürsten von Fürstenberg die süddeutschen 
weniger mächtigen Teilnehmer am „Leipziger Schluß" zum Rück- 
tritt, und schon hatte, seit dem 23. Mai 1631, der Kaiser Tilly 
die Vollmacht gegeben, gegen den sächsischen Kurfürsten zu gleichem 
Zwecke schonungslos vorzugehen. Überdies aber ließ der ligistische 
Feldherr dem Kurfürsten sagen, er möge die von ihm okkupierten 
Stifter nur gutwillig wieder herausgeben; der Kaiser werde das 
Restitutionsedikt ohne Ausnahmen durchführen. Damals ging 
auch ein bedenkliches Wort um, das dem Kaiser in den Mund 
gelegt wurde, von dem sächsischen Konfekte, das er sich bis zum 
Schluß der Tafel aufsparen wolle. Zunächst wandte sich zwar 
Tilly gegen Hessen-Kassel; als er dann aber nach Thüringen 
rückte, entbot der Kurfürst seine Stände auf Ende Juni; sie 
beschlossen während ihrer Tagung in den drei ersten Wochen 
des Juli sofort 200000 fl. und die weitestgehenden Rüstungen. 
Die Beschwerden gegen Tillys Brandschatzungen in Thüringen 
verhallten in Wien ungehört; was wird man dort wohl zu der 
Klage gesagt haben: „eine solche Behandlung habe er (der Kur- 
fürst) als ein so getreuer, nützlicher und heroischer Kurfürst 
um Kaiser und Reich nicht verdient“! Unbekümmert ließ Tilly 
durch Pappenheim Merseburg einnehmen und dessen Vorstädte 
einäschern. Weißenfels, Naumburg, Jena, Zeitz suchte er heim 
und rückte dann gegen Leipzig vor. Nun mußte der Kurfürst 
seine hilfesuchende Hand dem Schwedenkönige entgegenstrecken, sehr 
zur Freude seiner Gemahlin Magdalene Sibylle, die schon lange 
eine glühende Bewunderung für den großen Schwedenkönig em- 
pfand. Graf Arnim, der bald nach dem Leipziger Konvente den 
brandenburgischen Dienst mit dem sächsischen vertauscht hatte, über- 
nahm die Vermittelung. Zu Koswig bei Wittenberg kam am 
1./11. Sept. das Schutz= und Trutzbündnis unter den aus der 
Lage sich von selbst ergebenden Bedingungen zum Abschluß: Ober- 
befehl und strategische Leitung beider Armeen sind in den Händen 
des Königs vereinigt, dem die Elbpässe einzuräumen sind; die 
Länder, Rechte und Privilegien des Kurfürsten bleiben durchaus 
unberührt; er verspricht, die schwedische Armada zu erhalten und 
keinen einseitigen Frieden zu schließen. Auf Grund dieser Ab-
	        
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