— 287 —
dem Vertreter des erkrankten Wallenstein Verhandlungen ge—
geführt und sich durch die nichts verbürgte Zusicherung gefangen
nehmen lassen, daß ein Frieden mit Sachsen den Kaiser zur
Aufhebung des Restitutionsediktes veranlassen werde. Daher
auch die Beflissenheit des Kurfürsten, einen solchen anzubahnen,
wogegen Gustav Adolf dem Herrn von Einsiedel gegenüber ganz rich-
tig betonte, ein wirklicher Friede könne nur nach gänzlicher Nieder-
werfung des Kaisers und seiner Liga geschlossen werden; er ließ auch
dem Kurfürsten schreiben, „daß hoc rerum statu Frieden zu schließen,
zu traktieren, auch dessen nur unter den evangelischen Ständen
zu gedenken, hochschädlich und ganz nicht zu raten wäre“.
In den letzten Tagen des Februar suchte bei einer Zu-
sammenkunft in Torgau Kurfürst Johann Georg seinen branden-
burgischen Nachbar für eine separate Verständigung zu gewinnen.
Aber Georg Wilhelm hatte für solche Vorschläge kein Verständnis,
sah aber den seinerseits gemachten, ganz vernünftigen Vorschlag
zurückgewiesen, daß sächsische Truppen, von einigen branden-
burgischen unterstützt, Schlesien besetzen sollten. Johann Georg
aber, durch die aus Frankfurt einlaufenden Berichte über des
Königs Mißstimmung gegen ihn sehr niedergedrückt, wies Ein-
siedel an, dem Könige zu vermelden, daß er sich „solchen Arg-
wohn nicht wenig zu Herzen zöge und bäte, ihn aus so un-
gleichem Verdachte zu entlassen“.
Der König schickte mit beruhigenden Versicherungen, aber
auch um dem Kurfürsten das Gewissen zu schärfen, den Grafen
Philipp Solms nach Dresden; seine Digression nach der Donau
sei an sich notwendig und werde auch die Kaiserlichen von Sachsen
abziehen. Im Notfalle sollte der Kurfürst seine Truppen an
einem sicheren Orte konzentrieren und des Königs Rückkehr da
abwarten. Graf Solms aber fand zugleich Gelegenheit, den Arg-
wohn seines Herrn bestätigt zu sehen. Oberst Hofkirch, ein Gegner
Arnims, übermittelte ihm mehrere zwischen Arnim und dem
Obersten Sparre, einem Unterhändler Wallensteins, gewechselte
Briefe, die Hofkirch aufgefangen hatte. Der Kurfürst behauptete,
Arnim habe ohne sein Vorwissen gehandelt, beauftragte aber
Arnim gleichwohl mit Fortführung der Verhandlungen. Denn