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daran dem vorherigen Zaudern des Kurfürsten zu, dem er nun—
mehr nur noch 14 Tage zur Entscheidung vergönnte. Da unter-
zeichneten die sächsischen Gesandten am 20./30. Mai den Frieden
zu Prag, unter besonderer Wahrung der Interessen der Schlesier
und der von der Amnestie ausgeschlossenen Reichsstände, eine
natürlich ganz zwecklose Klausel. Der Augsburger Religions-
friede sollte von nun an Sachsen und allen den Prager Frieden
annehmenden Staaten zugesichert sein. Was die nach dem Pas-
sauer Vertrage eingezogenen geistlichen Güter angehe, so solle
es auf 40 Jahre so bleiben, wie es im Jahre 1627 gewesen sei;
danach sollte, soweit es nicht schon geschehen, eine endgültige Ver-
einbarung stattfinden. Die Stimmen der reichsunmittelbaren Stif-
ter am Reichstage sollten während dieser Zeit ruhen. Das Erz-
stift Magdeburg sollte August, dem Sohne des sächsischen Kur-
fürsten auf Lebenszeit verbleiben, davon jedoch die Amter Quer-
furt, Jüterbog, Dahme und Burg abgetrennt und bis zur Aus-
mittelung eines entsprechenden Aquivalentes dem Kurfürsten über-
lassen bleiben. Von der Amnestie sollten ausgeschlossen sein alle,
die den Frieden nicht unterzeichneten, vornehmlich aber die Mit-
glieder des Heilbronner Bundes (s. ob. S. 294), die Pfälzer und
die aufrührerischen Untertanen in den kaiserlichen Erblanden. Da-
mit war das Schicksal der Böhmen, vor allem aber der Schlesier
besiegelt. Alle Unionen wurden aufgehoben, mit Ausnahme des
Kurvereins von Rense vom Jahre 1338, was wie der reine Hohn
klingt, und die Erbeinungen der Häuser Habsburg, Brandenburg,
Sachsen und Hessen untereinander. Fortab sollte es nur eine
Armee, die kaiserliche geben, für die nach Maßgabe der Matrikel
120 Römermonate aufzubringen seien; selbständige Truppen dürfe
jeder Reichsstand nur so viele halten, als zur Besatzung der
Festungen notwendig seien. Nur dem sächsischen Kurfürsten als
Reichserzmarschall wurden 20000 Mann nachgelassen. Dafür
sollte er sich aber auch am Reichskriege gegen Frankreich und
Schweden beteiligen. Er schuf also sich und seinem Lande da-
mit einen mindestens ebenso gefährlichen Gegner als der war,
den er durch den Frieden loszuwerden beabsichtigte. — Eine
mit Sachsen gesondert getroffene Vereinbarung überließ die Lau-