eingeräumt werden konnte mit Rücksicht auf die anderen be—
teiligten Fürsten, namentlich auf den Polenkönig, sah Johann
Georg zwar ein, entschloß sich auch die Belohnung von einer
späteren Gunst des Kaisers zu erwarten, aber von der über—
nahme der Verpflegung konnte er um so weniger abgehen, weil
der Landtagsausschuß sein Verlangen nach neuen Geldleistungen
als schlechterdings unerfüllbar zurückgewiesen hatte. So schickte
er Schott mit einem Ultimatum an den keiserlichen Hof#, das
die Verpflegung der Truppen als Bedingung seiner weiteren
Anteilnahme am Feldzuge aufstellte; er werde noch durch Mähren
bis an die Grenze des Erzherzogtums Österreich vorrücken, dann
aber, wenn seine Forderung nicht erfüllt würde, umkehren. Das
half. Man bewilligte nun kaiserlicherseits Proviant und Furage
und der Kaiser bat persönlich in einem Briefe vom 26. Aug. um
schleunige Fortsetzung des Marsches.
Am 6. Sept. überschritten die sächsischen Truppen zwischen
Krems und Stein die Donau und vereinigten sich am 8. Sept. bei
Tuln mit dem übrigen Entsatzheere, nämlich 27000 Kaiserlichen
unter dem Herzog von Lothringen, 11 300 Bayern und 8000
Mann bayerischer Kreistruppen unter ihrem Kurfürsten, und
26000 Polen unter Jan Sobieski, der nun den Oberbefehl über
das Gesamtheer übernahm. Am 9. Sept. trat man den Vor-
marsch auf Wien an, am Morgen des 12. Sept. stiegen die
ersten Truppen des christlichen Entsatzheeres von dem Kahlen-
und Leopoldsberge herab und der Entscheidungskampf begann.
In der ersten Phase der Schlacht, die bis Mittag währte, wurde
der Kampf zumeist von den Truppen des linken Flügels geführt,
wo mit den Österreichern die Sachsen mit anerkannter Tapferkeit
sochten; ein Reiterangriff wurde hier von dem Herzog von
Lothringen und dem Kurfürsten Johann Georg persönlich ge-
leitet. Bei dem Angriff der Infanterie tat sich besonders Herzog
Christian von Sachsen-Weißenfels, der dritte Sohn des Admini-
strators August hervor, der seit 1670 in kursächsische Dienste ge-
treten war; der Kurfürst mußte ihn bedeuten lassen, daß er sich
nicht so sehr der Gefahr aussetzen dürfe. Er selbst handelte
lich auch nicht nach dieser Vorschrift; er kam sogar bei dem