Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Sprache in Vorlesungen und Anschlägen, endlich auch literarische 
Reibereien mit dem dem sächsischen verwandten dänischen Hofe, 
kurz, der Kurfürst ließ sich, vom Beifall der Leipziger und Witten- 
berger Bildungsstätten, des Oberkonsistoriums und des Leipziger 
Schöppenstuhles belohnt, dazu gewinnen, im März 1691 einen 
geheimen Verhaftsbefehl gegen Thomasius ergehen zu lassen. Aber 
rechtzeitig gewarnt, verließ Thomasius insgeheim Leipzig und 
fand dann an der 1694 begründeten Universität Halle eine blei- 
bende Stellung, wo er 1728 starb. — — — 
Johann Georg IV. 1691—1694. 
Der nunmehrige vierte Träger des kurfürstlichen Namens 
Johann Georg war geboren am 18. Okt. 1668. Wenige Wochen. 
nach seiner Geburt, am 14. Nov. 1668, hatte ihm sein mütter- 
licher Großvater König Friedrich III. von Dänemark die Zu- 
sicherung der Erbfolge in Dänemark, Norwegen und den sonst 
zugehörigen Ländern in die Wiege gelegt. Mit einem angenehmen 
Außeren bei ansehnlicher Körperkraft, die nur von der ganz 
eigentümlichen Beanlagung seines einzigen am 12. Mai 1670 
geborenen Bruders Friedrich August übertroffen wurde, verband 
der nunmehr 23jährige Fürst auch tüchtige geistige Anlagen, die 
durch seine in den Jahren 1685 und 1686 unternommenen Reisen 
und besonders durch die Teilnahme an den Feldzügen des Vaters 
in den letzten Jahren weitere Ausbildung erfahren hatten. 
Aber diesen guten Anlagen stand ganz wie bei seinem Bruder 
keine gegen die Schwächen der Zeit festigende Charakterbildung er- 
gänzend zur Seite. Hier fehlte vor allem das gedeihliche Zu- 
sammenwirken eines harmonisierenden Elternpaares. Der nonnen“ 
haften Lebensführung der Mutter stand die ritterlich-galante, 
skrupellos dem Lebensgenusse zuneigende Persönlichkeit eines nicht 
unbedeutenden Vaters entgegen, überdies hatten die beiden Prinzen 
auch noch Zeugen des als ganz besonders galant gerühmten Los- 
lebens Johann Georgs II. sein können.
	        
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