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unterschrieben sie alle einen Revers, durch den sie sich verpflichte-
ten, sich wie ihre Nachkommen bei der Augsburgischen Konfession
zu erhalten, Besitzwechsel in ihren Kreisen nur unter Anhängern
dieser Konfession zuzulassen, in den Wahlen für den engeren und
weiteren Landtagsausschuß und für die Ratskollegien nur Pro-
testanten zu berücksichtigen und niemanden in ihrer Mitte zu
dulden, der den Revers nicht unterschreibe. Für das weitere
Publikum machte eine rücksichtslos gegen König, Minister und
Pfaffen losziehende Flugschriftenliteratur die Sache klar. Gewiß
konnte dadurch nichts ungeschehen gemacht werden, aber man lernte
in Dresden doch recht vorsichtig werden und stellte sorgfältig alle
Übergriffe der katholischen Geistlichkeit ab. Aber auch katholische
Gegenleistungen, und zwar nicht nur literarischer Natur, blieben
nicht aus. Der Archidiakonus an der Kreuzkirche zu Dresden,
M. Hahn, hatte den aus Oberhausen bei Augsburg stammenden
Katholiken Franz Laubler zum Protestantismus bekehrt und ihn
dann in den Trabantendienst des Herzogs Adolf von Sachsen-
Weißenfels gebracht. Der Mann fiel aber der katholischen Propa-
ganda wieder anheim, lernte dadurch den Archidiakonus als den
Mörder seiner Seele hassen und ermordete ihn zur Vergeltung
am 21. Mai 1726. Dafür wurde er am 18. Juli gerädert; aber
in Dresden entstanden trotzdem noch Unruhen, die General Wacker-
barth mit vier Regimentern kaum zu stillen vermochte.
Auch im Reiche übte der Übertritt des Kurprinzen seine
Wirkung aus. In einem Zirkularschreiben hatte im Januar 1718
König Friedrich Wilhelm I. darauf angetragen, daß ihm das
Direktorium im Corpus Evangelicorum wenigstens so lange über-
tragen werde, bis sich ein Kurfürst von Sachsen wieder zur
Augsburgischen Konfession bekenne. Auch verhehlten die anderen
evangelischen Stände ihre Bedenken über die Möglichkeit einer
Fortdauer des sächsischen Direktoriums nicht, das niederzu-
legen nach unseren heutigen Begriffen eine reine Anstandspflicht
für August gewesen wäre. Nach längeren Auseinandersetzungen
zwischen den kursächsischen und kurbrandenburgischen Bevollmäch--
tigten blieb es gewohnterweise schließlich doch wieder beim alten.
Bei dieser gereizten Stimmung zwischen dem Dresdener und Ber-