Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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liner Hofe machten die unsinnigen Enthüllungen eines durch— 
triebenen ungarischen Abenteurers, Namens Klement, über ein 
vom sächsischen Marschall Flemming entworfenes und vom Wiener 
Hofe genehmigtes Komplott auf Friedrich Wilhelm I. großen Ein- 
druck. Danach sollte der König in Wusterhausen aufgehoben und 
nach Wien gebracht, der Kronprinz ebenfalls gefangen und katho- 
lisch erzogen, der Staatsschatz weggeführt und Preußen erheblich 
verkleinert werden. Der Betrüger, einer der damals dutzendweis 
herumlaufenden Leute gleicher Sorte, der geborenen Trabanten des 
absolutistisch-despotischen Systems, wurde entlarvt und fand 1720 
seinen Lohn. 
Eine Annäherung an Preußen machte sich aber wegen der 
Erbfolge in Polen recht notwendig. Diese Frage wurde 1726 und 
1727 in den Vordergrund gedrängt, als August von schwerer 
Krankheit befallen der polnischen Herrlichkeit Valet geben zu 
wollen schien. Es rückte aber zugleich die Kandidatur Stanislaus 
Lesczynskis vor, weil dieser seit dem September 1725 Schwieger- 
vater Ludwigs XV. von Frankreich geworden war, eben darum eine 
Kandidatur, die Kaiser Karl VI. unannehmbar war, den überdies 
noch eine andere Frage auf das Wohlwollen Sachsens und 
Preußens wies. 
Bei der Armut des Habsburgischen Hauses an männlichen 
Sprossen war schon Kaiser Leopold auf die testamentarische Be- 
stimmung gekommen, daß im Falle des Aussterbens des Mannes- 
stammes die Töchter seines ältesten Sohnes Joseph und deren 
Deszendenz nach dem Rechte der Erstgeburt die Nachfolge haben 
sollten. Von diesen war die ältere Maria Josepha, wie erzähst. 
an den sächsischen Kurprinzen verheiratet, die jüngere Mario 
Amalia 1722 mit dem Kurfürsten (seit 1726) Karl Albert von 
Bayern. Entgegen jener väterlichen Bestimmung verfaßte Kaiser 
Karl VI. ein neues Hausgesetz, das er unter dem Namen der 
Pragmatischen Sanktion am 19. April 1713 dem öster- 
reichischen Geheimen Rate vorlegte. Es verfügte darin der damals 
überhaupt noch kinderlose Kaiser die Vererbung der stets unteil- 
baren Lande, wie üblich, in seinem Mannesstamme, für den Fall 
aber des Fehlens eines solchen sollten seine Töchter und deren
	        
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