Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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waren der genannte von Fritzsch und Herr von Gutschmid beauf- 
tragt. Ihre Stellung war schon deshalb eine schwierige, weil 
Brühl entsprechend der ab und zu errungenen kriegerischen Er— 
folge Sachsens auch eine Landentschädigung in das Friedens— 
programm aufgenommen hatte. Sie wurde noch schwieriger, weil 
Collenbach auf diese Wünsche überhaupt keine Rücksicht nahm und 
nicht übel Lust hatte, die Verhandlungen ohne Zuziehung der 
beiden sächsischen Bevollmächtigten zu Ende zu führen. Das ging 
aber schon deshalb nicht, weil Friedrich infolge der österreichischen 
Forderung, das eroberte Glatz behalten zu wollen, mit der Annexion 
Sachsens drohte. Nun erklärten die sächsischen Bevollmächtigten 
am 29. Jannar, daß sie unter Verzicht auf jede Entschädigung, 
den Frieden um jeden Preis, auch ohne Österreich, haben müßten. 
Daraufhin erklärte Osterreich seinen Verzicht auf Glatz, wenn 
Sachsen sich ebenfalls ohne Entschädigung befriedigt erkläre. So 
konnte, nachdem am 10. Febr. 1763 zu Versailles der Frieden 
zwischen England und Frankreich abgeschlossen war, am 15. Febr. 
1763 auch der zu Hubertusburg unterzeichnet werden; er gab 
dem König von Polen seine kursächsischen Erblande wieder, dem 
König von Preußen Schlesien mit Glatz in den Grenzen des Bres- 
lauer und Dresdener Friedens, Osterreich aber gewann Preußens 
Stimme für die Wahl des Erzherzogs Josef zum römischen König. 
Für Sachsen versprach der Frieden Räumung von den preußi- 
schen Truppen bis zum 21. März, freie Rückgabe der Geiseln und 
Kriegsgefangenen, der sächsischen Artillerie, soweit sie nicht schon 
nach Preußen abgeführt wäre, der Festungen im gegenwärtigen 
Zustande, aller weggeführten Urkunden und Papiere, aus denen 
auch nichts weiter Nachteiliges veröffentlicht werden sollte. Wie 
schon 1745 ausgemacht war, wurde Sachsen freier Durchzug nach 
Polen durch Schlesien gestattet. Die Inhaber sächsischer Steuer- 
scheine sollten für ihre Zinsen auf eine Kasse angewiesen werden, 
die der nächste Landtag genehmigen sollte und worein die sicher- 
sten Landeseinkünfte flössen. Das Eintreiben rückständiger Kontri- 
butionen hörte schon am 11. Febr. auf, aber festgehalten wurde 
an den gegebenen Wechselverschreibungen, die sich immer noch 
auf 2455233 Taler beliesen. — König Friedrich leitete selbst
	        
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