Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

— 526 — 
Besonders schwer wurde es, dem Handel und der In— 
dustrie Sachsens aufzuhelfen. Die Lage des Landes wies es 
vor allen auf Preußen an. Aber hier befolgte König Friedrich 
während des Krieges und danach eine rücksichtslose Schutzzoll- 
politik. Zur Schädigung der sächsischen Tuchindustrie hatte 
Friedrich schon 1755 die Ausfuhr schlesischer Wolle verboten und 
1761 dies Verbot erneut. Dazu kam 1763 die Sperre der 
Durchfuhr polnischer Wolle. Darauf meinte die sächsische Regie- 
rung, mit gleichen Mitteln vorgehen zu müssen; das Dresdener 
Edikt vom 27. März 1765 schloß alle preußischen Fabrikate von 
Sachsen aus. Preußen antwortete mit dem Edikt vom 7. Mai, 
das die Einfuhr aller seidenen, wollenen, baumwollenen, leinenen 
Waren, von Gold= und Silbergerät und Porzellan aus Sachsen 
verbot. Nach wiederholtem Austausch von Beschwerden und An- 
klagen versuchte gegen das Ende des Jahres die Kurfürstin Marie 
Antonie brieflich eine persönliche Vermittelung. Die großzügige 
Auffassung dieser seltenen Frau erzwang die unbedingte Anerkeu- 
nung des Gegners, aber zu namhaften Zugeständnissen vermochte 
sie ihn doch nicht zu bewegen. Eine zu Halle am 18. Juni 1766 
abgeschlossene Konvention sicherte wenigstens den die Leipziger 
und die Frankfurter (a. O.) Messe besuchenden Kaufleuten un- 
behelligte Durchfuhr ihrer Waren. — Schlimm war es, daß 
auch Osterreich seine Grenzen dem alten Verbündeten schloß, ohne 
sich im Geringsten um die berechtigten sächsischen Klagen zu küm- 
mern. Wenig half es da, daß der Administrator, um dem Hand- 
werk einigermaßen aufzuhelfen, durch Dekret vom 27. Nov. 1765 
die schon damals vielfach veralteten Innungsverfassungen zur 
Revision einforderte, oder daß man den Hoschargen anbefahl. 
ihre Uniformen nur aus inländischem Tuche machen zu lassen. 
Die Uniform gewann übrigens nach dem Vorgange des preufi- 
schen Hofes, die bisherige französische Staatskleidung zu ver- 
drängen. Einen gewissen militärischen Zuschnitt trug auch die 
neue Hofrangordnung von 1764. Durch sie begann das Militär 
den Vorrang vor dem Zivil zu erhalten. 
Es war sehr vernünftig, daß mit der Reduktion der bloßen 
Paradetruppen auch die Beschränkung der Offiziersstellen verbunden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.