Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Am 19. Mai 1547 unterzeichnete Johann Friedrich die 
„Wittenberger Kapitulation“, entband am 1. Juni 
seine Untertanen vom Treueide und verwies sie an Moritz. Am 
30. Mai hatten auch seine Söhne Johann Wilhelm und Johann 
Ernst die Kapitulation unterzeichnet und den Grimmenstein mit 
Gotha dem kaiserlichen Feldhauptmann Lazarus Schwendi über- 
geben, bei dem sich Herzog August befand. Am 4. Juni wurde 
Herzog Moritz die Urkunde ausgehändigt, die ihn zum Kurfürsten 
machte. 
Am 6. Juni marschierte der Kaiser von Wittenberg auf 
Halle und eröffnete damit den Feldzug gegen den noch nicht 
unterworfenen Philipp von Hessen. Als er Halle am 23. Juni 
verließ, war Landgraf Philipp ohne Schwertstreich sein Gefangener. 
Auch diesen Erfolg dankte er Moritz, wenngleich sehr gegen dessen 
Absichten und Willen. Noch ein zweites Mal hatte des Kaisers 
überlegene Staatskunst über Moritzens vertrauensselige Fahrig- 
keit den Sieg davongetragen. Die Dinge hatten sich folgender- 
maßen entwickelt. Wie seinerzeit nach Auflösung des Gienger 
Lagers er es versprochen, hatte Moritz durch Ferdinand, u. a. 
in Verhandlungen, die vom 17.—20. Februar 1547 zu Aussig 
stattgefunden hatten, zugunsten seines Schwiegervaters auf den 
Kaiser zu wirken versucht. Dieser verlangte unbedingte Unter- 
werfung, die Philipp jedoch auch nach der niederschmetternden Nach- 
richt von der Mühlberger Schlacht verweigerte. Schließlich be- 
sann er sich, trotz eines vorübergehenden Erfolges, den um diese 
Zeit der mit Thumshirn vereinte Christof von Oldenburg bei 
Drakenburg gewonnen hatte, und schickte den ihn nach Hessen 
begleitenden Rat seines Schwiegersohnes Christof von Ebeleben 
mit der Botschaft zurück, er wolle in alles willigen, wenn ihm 
nur eine Festung gelassen würde, seine Untertanen in der Religion 
unbehelligt blieben und er selbst keine Strafe an Leib und Leben, 
Gütern und Freiheit zu erleiden habe. 
Über diese Bedingungen traten Moritz und Joachim mit dem 
jüngeren Granvelle, dem Bischof von Arras, in Verhandlung und 
brachten am 2. Juni einen dem Kaiser vorzulegenden Entwurf 
zustande, in dem des Landgrafen Zugeständnisse und Bedingungen
	        
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