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Waffenstillstand zwar verlängert wurde, Friedrich aber, des Hin-
ziehens müde, mit Erneuerung des Krieges drohte. Am 1. April
nun teilte Breteuil mit, daß Karl Theodor 3 Millionen Gulden
angeboten hätte; es nützte ihm aber nichts, denn die Vermittler
blieben bei 4 Millionen Taler, während anderseits aus Dresden
die Nachricht einlief, daß Kurfürst Friedrich August im Not-
falle unter Verzicht auf die Herrschaft Mindelheim mit 4 Mil-
lionen Taler zufrieden sein würde. Unter dem Drucke nament-
lich Frankreichs gab Karl Theodor schließlich seufzend seine Ein-
willigung, die 4 Millionen Taler oder 6 Millionen Gulden zu
zahlen. So konnten nach so langem Hin und Her am 13. Mai
endlich die Verträge unterzeichnet werden, in denen Karl Theodor
auch die perfiderweise von OÖsterreich an ihn abgetretenen Rechte
der Krone Böhmen über die dem Grafen Schönburg gehörigen
Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Waldenburg an Sachsen
abgab. —
Friedrich August konnte immerhin mit dem Erreichten zu-
frieden sein Zunächst wog für das Ansehen Sachsens die enge
Verbindung mit Preußen, die sich auch äußerlich durch einen
längeren Aufenthalt des Prinzen Heinrich am sächsischen Hofe nach
seiner Rückkehr aus Böhmen dokumentierte. Und dann hatte man
dem Schönburger gegenüber in würdigster Weise die Landes-
hoheit gewahrt. Freilich gelang es diesem, beim Reichshofrate
doch noch ein Erkenntnis auszubringen, daß die drei genannten
Herrschaften Reichsafterlehen seien; aber Sachsen protestierte sofort
dagegen, und der Nachfolger des Grafen Albrecht Christian Ernst,
Graf Otto Karl Friedrich erklärte, nachdem er am 9. Okt. 1790
in den Reichsfürstenstand erhoben worden war, in einem Revers
vom 4. April 1794 ausdrücklich, daß durch diese Standeserhöhung
die Verhältnisse seines Hauses zu Kursachsen keine Veränderung
erleiden sollten. — Von dem durch den Frieden von Teschen
gewonnenen Geldern konnten nicht bloß die Kriegskosten
und die Schulden Maria Antonias gedeckt werden, sondern der
Kurfürst ließ auch, ohne für sich selbst auch nur den geringsten
Vorteil wahrzunehmen, die in den Jahren 1744, 1745 und 1750
von Hannover geliehenen 3½ Millionen Gulden zurückzahlen