Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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veranlaßt hatte. Dann sollten dem Kurfürsten folgende Punkte 
zur Annahme vorgelegt werden: Absetzung aller, welche Sachsen 
bisher unglücklich gemacht hätten, ohne daß übrigens jemand ge- 
nannt wurde, ferner die Errichtung einer Nationalgarde zu Fuß 
und zu Pferde, ganz wie in Paris, drittens Veränderung des Akzis- 
wesens, also der indirekten Steuern, von denen weiterhin noch 
besonders Fleisch= und Tranksteuer genannt wurden, und neben 
anderem als speziell bäuerliche Forderungen: Beschränkung der 
Rittergutsbesitzer, „damit sie Sachsen nicht zu einer Wüste und 
Einöde der Gerechtigkeit machen“, Aufhebung des Wildschutzes 
und endlich, woran allerdings auch andere Kreise Interesse hatten, 
Einschränkung des Advokatengewerbes. Man machte einen ge- 
wissen Geißler als Urheber des Aufrufs, der immerhin einige 
Unruhe erzeugt hatte, ausfindig, dessen geistiger Zustand sich je- 
doch als gestört herausstellte. Er wurde demgemäß als Irrer 
in Torgau untergebracht, aber erst 1809 als völlig unschädlich 
von da entlassen. — Einen etwas ernsteren Charakter hatte die 
Vereinigung von vierzehn Dörfern des Amtes Hohnstein zur Ver- 
tilgung des Wildes. Der Kurfürst, der übrigens stets den gericht- 
lich beglaubigten Wildschaden aus seiner Privatschatulle ersetzte, 
ließ eine genaue Untersuchung anstellen und als diese die bäuer- 
lichen Klagen im wesentlichen als berechtigt ergab, ließ er das 
Wild unter Zuziehung der Bauern abschießen und vergütete den 
bisher entstandenen Schaden, so daß hier die Ruhe sofort wieder- 
kehrte. Auch die dritte hier zu nennende und ernsteste Bewegung rich- 
tete sich nicht gegen die Regierung Friedrich Augusts, sondern gegen 
die Gutsobrigkeiten. Der heiße Sommer des Jahres 1790 hatte 
Futtermangel erzeugt und so machten die Gutsherren vielfach von 
ihrem Triftrechte Gebrauch, nämlich ihr Vieh auch auf die Wiesen 
der Bauern zu treiben. Dagegen lehnten sich im August des Jahres 
zunächst die Bauern auf den zwischen Lommatzsch und Nossen 
gelegenen Gütern des Hof= und Justizienrates von Zehmen auf, 
weigerten sich auch bald, alle anderen Abgaben und Verpflich- 
tungen an die Gutsherrschaft zu erfüllen. Die Bewegung, die sich 
durch eine straffe Organisation auszeichnete, breitete sich bald nach 
der Freiberger Gegend und nach den Schönburgschen Herrschaften
	        
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