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veranlaßt hatte. Dann sollten dem Kurfürsten folgende Punkte
zur Annahme vorgelegt werden: Absetzung aller, welche Sachsen
bisher unglücklich gemacht hätten, ohne daß übrigens jemand ge-
nannt wurde, ferner die Errichtung einer Nationalgarde zu Fuß
und zu Pferde, ganz wie in Paris, drittens Veränderung des Akzis-
wesens, also der indirekten Steuern, von denen weiterhin noch
besonders Fleisch= und Tranksteuer genannt wurden, und neben
anderem als speziell bäuerliche Forderungen: Beschränkung der
Rittergutsbesitzer, „damit sie Sachsen nicht zu einer Wüste und
Einöde der Gerechtigkeit machen“, Aufhebung des Wildschutzes
und endlich, woran allerdings auch andere Kreise Interesse hatten,
Einschränkung des Advokatengewerbes. Man machte einen ge-
wissen Geißler als Urheber des Aufrufs, der immerhin einige
Unruhe erzeugt hatte, ausfindig, dessen geistiger Zustand sich je-
doch als gestört herausstellte. Er wurde demgemäß als Irrer
in Torgau untergebracht, aber erst 1809 als völlig unschädlich
von da entlassen. — Einen etwas ernsteren Charakter hatte die
Vereinigung von vierzehn Dörfern des Amtes Hohnstein zur Ver-
tilgung des Wildes. Der Kurfürst, der übrigens stets den gericht-
lich beglaubigten Wildschaden aus seiner Privatschatulle ersetzte,
ließ eine genaue Untersuchung anstellen und als diese die bäuer-
lichen Klagen im wesentlichen als berechtigt ergab, ließ er das
Wild unter Zuziehung der Bauern abschießen und vergütete den
bisher entstandenen Schaden, so daß hier die Ruhe sofort wieder-
kehrte. Auch die dritte hier zu nennende und ernsteste Bewegung rich-
tete sich nicht gegen die Regierung Friedrich Augusts, sondern gegen
die Gutsobrigkeiten. Der heiße Sommer des Jahres 1790 hatte
Futtermangel erzeugt und so machten die Gutsherren vielfach von
ihrem Triftrechte Gebrauch, nämlich ihr Vieh auch auf die Wiesen
der Bauern zu treiben. Dagegen lehnten sich im August des Jahres
zunächst die Bauern auf den zwischen Lommatzsch und Nossen
gelegenen Gütern des Hof= und Justizienrates von Zehmen auf,
weigerten sich auch bald, alle anderen Abgaben und Verpflich-
tungen an die Gutsherrschaft zu erfüllen. Die Bewegung, die sich
durch eine straffe Organisation auszeichnete, breitete sich bald nach
der Freiberger Gegend und nach den Schönburgschen Herrschaften