sie wollten in ihrem ersten Zorne sogar in das kaiserliche Gemach
dringen. Aber man machte sie kühl darauf aufmerksam, daß unter
ihrer eigenen Mitwirkung der Kaiser sich nur gegen „ewige Ge-
fengnis“ verpflichtet habe, was sie sogar in einer Urkunde am
nächsten Tage schriftlich einräumen mußten. Am 21. Juni emp-
fing sie der Kaiser und bedeutete sie, daß er den Landgrafen min-
destens bis zur Erfüllung der Hauptbedingungen in Haft be-
halten müsse. Zum Trost begleiteten die beiden Kurfürsten beim
Abzuge von Halle am 23. Juni den Landgrafen; aber schon
in Naumburg ließ ihnen der Kaiser durch den Erzherzog Maxi-
milian den Befehl zum Heimreiten zugehen. Ohne den min-
desten Anhalt dazu zu haben, versicherten sie Philipp, seine Haft
werde höchstens sechs Wochen dauern und überließen ihn dann
seinem Schicksale.
Die durch die Wittenberger Kapitulation herbeigeführten Ge-
bietsveränderungen sind im vorigen Bande aufgezählt worden
(I, 2, S. 1199). Aber noch lange zogen sich die daran sich
knüpsenden Einzelverhandlungen hin. Am 13. Juli 1547 er-
öffnete Moritz seinen ersten Landtag als Kurfürst. Es mag dabei
die Herren sonderbar angemutet haben, wenn ihnen Moritz „mit
Gott und gutem Gewissen“ versicherte, daß er niemals mehr Land,
als er vom Vater ererbt, begehrt habe, auch viel lieber still und
friedlich gesessen habe. Zufrieden war man mit seinem Ver-
sprechen, daß er das Land fortan „stracklich“ regieren, den reinen
Glauben beschützen und für Universitäten und Schulen sorgen
wolle. Letzteres erfüllte er vor allem durch die Wiederherstellung
der durch die Kriegsläufte völlig zerrütteten Universität Witten-
berg, der er ihren berühmten Lehrer Melanchthon erhielt.
Wichtigere Dinge traten an Moritz auf dem am 1. September
1547 zu Augsburg eröffneten Reichstage, dem sog. „geharnischten
Reichstage“ heran. Am Geburtstage des Kaisers, der mit dem
24. Februar 1548 in sein 49. Lebensjahr trat, fand die feier-
liche Belehnung Moritzens auf dem Weinmarkte mit der Kur-
würde und den zugehörigen Landen statt, deren Fahnen zum
Zeichen der Mitbelehnung im Namen des Herzogs August Graf
Hoyer von Mansfeld mit anfaßte. Dem Vorgange sah von