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Türkei beschäftigt und durch innere Wirren in Anspruch genommen.
Mit Preußen aber hatte man seit dem 29. März 1790 sogar
einen Allianzvertrag geschlossen; freilich hatte dann dessen Ver-
ständigung mit Österreich zu Reichenbach die Polen mit Miß-
trauen erfüllt.
Immerhin, wenn etwas geschehen sollte, war jetzt der Zeit-
punkt für die Pläne der Patrioten am günstigsten. Freilich die
Art der Durchführung war ränkevoll und unwürdig. Am 3. Mai
1791, als noch nicht einmal alle Landboten aus den Osterferien
zurück waren, gab König Stanislaus Poniatowski im Reichstage
ganz überraschend die Erklärung ab, der gesetzlich berufene Reform-
ausschuß habe seine Aufgabe beendigt, und um eine von übermäch-
tigen Nachbarn geplante neue Zerreißung Polens — hier kamen ge-
fälschte Berichte auswärtiger Agenten zur Verlesung — zu verhüten,
müsse unverzüglich über Annahme der neuen Verfassung entschieden
werden. Trotz des lärmenden Widerspruchs der russischen Partei
wurde der Entwurf verlesen, trotz des Widerspruchs von vielen
Seiten durch eine Majorität der vollzählig erschienenen Patrioten
angenommen und dann der Sieg durch ein Tedeum gefeiert.
Abgesehen von der Aufhebung des berüchtigten Liberum Veto,
Aufhebung der Leibeigenschaft, Beseitigung der Scheidewand zwi-
schen Adel und Bürgerstand u. a. m., wurde vor allem in Ar-
tikel VII. bestimmt, daß fortan der Thron erblich, und zwar im
Hause Sachsen sein sollte. Nach dem Ableben des jetzigen Königs
Stanislaus sollte ohne weiteres Friedrich August III. von Sachsen
den polnischen Thron besteigen, und da auch dieser ohne männ-
liche Nachkommen, sollte seine einzige Tochter Marie Auguste
zur Infantin von Polen, ihr künftiger Gemahl zum Könige er-
hoben werden.
Schon Ende 1790 hatte man die Frage wegen der Ernennung
eines Thronfolgers den Provinziallandtagen vorgelegt und von
diesen war einstimmig der Kurfürst von Sachsen als der wür-
digste für diese Stellung bezeichnet worden. Auf die Mitteilung
dieses doch immerhin sehr schmeichelhaften Votums hatte Friedrich
August sehr kühl und vorsichtig geantwortet, daß er nicht eher
zur Annahme bereit sein könne, bis nicht die Verfassung der
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