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zur Deckung des rechten Rheinufers; die auf 30 Millionen be-
rechneten Kosten sollten durch eine unter Bürgschaft des Reiches
aufzubringende Anleihe und durch Unterstützung Englands und
der Niederlande, vielleicht auch Rußlands, gedeckt werden. Am
18. Okt. machte der Landgraf dem Kurfürsten Friedrich August
Mitteilung von den Wilhelmsbader Besprechungen und forderte
ihn zum Beitritt auf. Der Kurfürst lehnte aber ab; abgesehen
davon, daß er an dem Gelingen des Aufgebots zweifelte und es
für eine verwerfliche revolutionäre Maßregel nach dem Muster
der französischen levée en masse hielt, erkannte er ganz recht
in diesem neuen Sonderbund wiederum eine Schwächung der
Reichsgewalt. Bei dieser Unterhandlung trat klar die Richtschnu
zutage, die auch in der nun folgenden Entwickelung den Kur-
fürsten leitete, daß er in strikter Beobachtung der Reichsverfassung
gegenüber dem Reich, wie gegenüber dem Kaiser, lediglich in korrek-
tester Weise seinen Verpflichtungen nachzukommen suchte.
Diese Haltung bewies der Kurfürst auch bei dem angestrebten
Friedenswerke. Nach dem Rückzuge der Österreicher und Preußen
auf das rechte Rheinufer trat der Erzbischof von Mainz, Karl Fried=
rich von Erthal — auch er ist uns aus der Zeit des Fürstenbundes
wohl bekannt — am Regensburger Reichstage mit dem Antrage
hervor, die Könige von Dänemark und Schweden um Friedens-
vermittelung bei der französischen Republik zu ersuchen. Diese
fremde Vermittelung gefiel den Ständen jedoch nicht. Darum
setzte der Erzbischof an Stelle der auswärtigen Fürsten den König
von Preußen, und nun wurde der Antrag trotz der heftigsten
Proteste des kaiserlichen Kommissars, Baron von Hügel, zur Be-
ratung auf dem Reichstage eingegeben. In Sachsen hatte man
über den Antrag des Erzbischofs am 23. Okt., noch ehe in dem-
selben an die Stelle der fremden Fürsten der König von Preußen
getreten war, eine Geheimratsfitzung abgehalten und deren Be-
schlüssen gemäß wurde am 25. Okt. die Weisung für den säch-
sischen Gesandten am Reichstag, den Grafen Hohenthal ausge-
fertigt. Er sollte seine Stimme für den Mainzer Antrag abgeben,
aber unter dem Vorbehalte, daß die Gesamtheit der Reichsstände
zu den Friedensverhandlungen hinzugezogen würde. An dieser