Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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zur Deckung des rechten Rheinufers; die auf 30 Millionen be- 
rechneten Kosten sollten durch eine unter Bürgschaft des Reiches 
aufzubringende Anleihe und durch Unterstützung Englands und 
der Niederlande, vielleicht auch Rußlands, gedeckt werden. Am 
18. Okt. machte der Landgraf dem Kurfürsten Friedrich August 
Mitteilung von den Wilhelmsbader Besprechungen und forderte 
ihn zum Beitritt auf. Der Kurfürst lehnte aber ab; abgesehen 
davon, daß er an dem Gelingen des Aufgebots zweifelte und es 
für eine verwerfliche revolutionäre Maßregel nach dem Muster 
der französischen levée en masse hielt, erkannte er ganz recht 
in diesem neuen Sonderbund wiederum eine Schwächung der 
Reichsgewalt. Bei dieser Unterhandlung trat klar die Richtschnu 
zutage, die auch in der nun folgenden Entwickelung den Kur- 
fürsten leitete, daß er in strikter Beobachtung der Reichsverfassung 
gegenüber dem Reich, wie gegenüber dem Kaiser, lediglich in korrek- 
tester Weise seinen Verpflichtungen nachzukommen suchte. 
Diese Haltung bewies der Kurfürst auch bei dem angestrebten 
Friedenswerke. Nach dem Rückzuge der Österreicher und Preußen 
auf das rechte Rheinufer trat der Erzbischof von Mainz, Karl Fried= 
rich von Erthal — auch er ist uns aus der Zeit des Fürstenbundes 
wohl bekannt — am Regensburger Reichstage mit dem Antrage 
hervor, die Könige von Dänemark und Schweden um Friedens- 
vermittelung bei der französischen Republik zu ersuchen. Diese 
fremde Vermittelung gefiel den Ständen jedoch nicht. Darum 
setzte der Erzbischof an Stelle der auswärtigen Fürsten den König 
von Preußen, und nun wurde der Antrag trotz der heftigsten 
Proteste des kaiserlichen Kommissars, Baron von Hügel, zur Be- 
ratung auf dem Reichstage eingegeben. In Sachsen hatte man 
über den Antrag des Erzbischofs am 23. Okt., noch ehe in dem- 
selben an die Stelle der fremden Fürsten der König von Preußen 
getreten war, eine Geheimratsfitzung abgehalten und deren Be- 
schlüssen gemäß wurde am 25. Okt. die Weisung für den säch- 
sischen Gesandten am Reichstag, den Grafen Hohenthal ausge- 
fertigt. Er sollte seine Stimme für den Mainzer Antrag abgeben, 
aber unter dem Vorbehalte, daß die Gesamtheit der Reichsstände 
zu den Friedensverhandlungen hinzugezogen würde. An dieser
	        
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