— 582 —
Für Sachsen kehrte zunächst das alte Stilleben zurück, das
den Regierenden wie den Regierten gleich wohl gefiel. Die Be—
ziehungen zu Preußen waren dadurch nicht getrübt worden, daß
sich Sachsen nicht an den Baseler Frieden hatte angliedern lassen.
Gern hatte im August 1796 Preußen zwischen Sachsen und Frank-
reich vermittelt und gern hatte der Kurfürst vermitteln lassen, um
nicht in unmittelbaren Verkehr mit der von ihm verabscheuten
Republik treten zu müssen. Neben den preußischen Truppen be-
wachten nun auch sächsische die Demarkationslinie. Freilich schüt-
telte der Kurfürst wohl bedenklich den Kopf, als die preußische
Regierung am 3. Juli unumwunden den Grundsatz anerkaunte,
daß die in Verlust geratenen weltlichen Fürsten durch geistliche
Güter zu entschädigen seien. Aber Einspruch erhob er dagegen
nicht. Im übrigen starb Friedrich Wilhelm II. am 16. Nov. 1797,
und von seinem ganz anders gearteten, als rechtlich denkend be-
kannten Sohne ließ sich für das Verhältnis zu Sachsen das Beste
hoffen. Stach auch noch die preußische Staatsverwaltung un-
günstig von der wohlgeordneten sächsischen ab, so sah es im anderen
Nachbarlande, Osterreich, noch chaotischer aus. Die Berichte des
Wiener Gesandten, Grafen von Schönfeld, konnten die dortige
Verwirrung und Zerfahrenheit fortdauernd nicht arg geung
schildern.
Nach dem Abschluß des Friedens von Campo Formie berief
ein Hofdekret Kaiser Franz II. vom 1. Nov. 1797 alle Reichs-
stände nach Rastatt, „um dort vereint mit ihrem Reichsoberhaupte
den auf der Basis der Integrität des Reiches und seiner Verfassung
zu gründenden längst erwünschten Frieden zu beschleunigen, da-
mit Deutschlands Wohlfahrt und Verfassung zur bleibenden Wonne
der friedliebenden Menschheit auf Jahrhunderte befestigt werde“.
Außerdem trat nun die schon im Juli 1795 vom Reichstag ein-
gesetzte und vom Kaiser genehmigte Reichsfriedensdeputation in
Tätigkeit. Sie bestand aus Kurmainz, Kursachsen, Hsterreich,
Bayern, Hannover, Baden, Hessen-Darmstadt, dem Fürstbischof
von Würzburg und den Reichsstädten Frankfurt und Augsburg.
Als seinen Vertreter bestellte der Kurfürst den Grafen Löben,
der nach Gutschmids Tode in dessen Vertrauensstellung eingerückt