Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Nürnberg, Hildesheim, Paderborn, das Eichsfeld und Erfurt ab— 
ziele. Namentlich für die beiden letztgenannten Gebiete regte sich die 
Aufmerksamkeit Sachsens, da man von altersher darauf ein An— 
recht zu haben glaubte und im Sinne hatte, sie für den Erzbischof 
von Trier als Entschädigung zu beanspruchen, nach dessen Tode sie 
ganz an Sachsen fallen sollten. Man teilte in Dresden vollkommen 
die Überzeugung Helbigs, wenn dieser von preußischer Raubgier 
sprach. Hierin sah man sich nur bestärkt, als auf Anraten des 
Zaren Paul Preußen als Ersatz für die ihm nicht bewilligten 
fränkischen Gebiete sich um dieselbe Zeit Hannovers bemächtigte 
nud es dann nach Zar Pauls unmittelbar darauf erfolgter Er- 
mordung (22./23. März 1801) als ein Pfand für seine früheren 
Entschädigungsansprüche besetzt hielt. 
Wie nun überhaupt diese Entschädigungsansprüche zu be- 
friedigen wären, sollte nach dem am 5. März 1801 in Regens- 
burg vorgelegten kaiserlichen Kommissionsdekret die Mitwirkung 
der Reichsstände entscheiden. Es entsprach der umständlichen Ge- 
wissenhaftigkeit des Kurfürsten und seiner Räte, daß man sich 
über das Wie? der Mitwirkung wochenlang den Kopf zerbrach. 
Von den drei Möglichkeiten, die denkbar waren: Alleinbevoll- 
mächtigung des Kaisers, Niedersetzung einer außerordentlichen 
Reichsdeputation und endlich Entscheidung durch den ganzen Reichs- 
tag, war die erste nach den im Frieden von Lunéville gemachten 
Erfahrungen ohne weiteres auszuschließen; bei der zweiten be- 
fürchtete man die Einmischung von Frankreich und Rußland schon 
bei Niedersetzung der Kommission; blieb also das dritte, das zu- 
nächst auch am 30. April vom Reichstag angenommen wurde 
mit der Modifikation, daß dem Kaiser die einleitenden Vor- 
arbeiten übertragen werden, er sie aber dann dem Reiche zu 
einer schleunigen Beratung mitzuteilen habe. Dieses Ergebnis 
wurde durch die am 26. Juni gegebene Erklärung des Kaisers 
hinfällig, daß er die Einleitung des Entschädigungsverfahrens 
ablehne, weil ihm ein Auftrag mit so beschränkter Voll- 
macht nicht zusage. Dagegen einigten sich der österreichische lei- 
tende Minister Graf Stadion mit dem Grafen Haugwit über 
die Ernennung einer außerordentlichen Reichsdeputation, das ein-
	        
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