Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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zig Mögliche, was noch übrig blieb. Immerhin dauerte es bis 
zum 2. Okt. 1801, ehe man sich am Reichstage über die Haupt- 
sache und die zu wählenden Deputationsmitglieder einigte. 
Die unter Preußens und Österreichs Einfluß gewählte Depu- 
tation bestand aus den Kurfürsten von Mainz, Böhmen, Sachsen 
und Brandenburg, ferner vier Mitgliedern des Fürstenkollegs: 
Bayern, Württemberg, Hessen-Kassel und dem Hoch= und Deutsch- 
meister. Der Reichstag empfahl ihr, bei Bestimmung der Ent- 
schädigung auf dem Wege der Säkularisation die Beschränkung 
zur Norm zu nehmen, die am 4. April 1798 in Rastatt zur Er- 
haltung der Reichsverfassung festgesetzt worden sei. Kaiser Franz 
bestätigte diesen Reichstagsbeschluß am 7. Nov. 1801. Er be- 
stätigte nichts, als ein Phrasenwerk, an dessen Wahrhaftigkeit 
die Eingeweihten ebensowenig glaubten, wie an seinen Erfolg; 
zu den Eingeweihten gehörte aber Sachsen nicht. Die Entschei- 
dung über diese Fragen lag überdies gar nicht in Wien, noch 
viel weniger bei der Deputation zu Regensburg, sondern in Paris 
und Petersburg. Am 11. Okt. schlossen Napoleon und der neue 
Zar Alexander I. zu Paris eine geheime Konvention, durch die 
sie sich verpflichteten, gemeinsam das Entschädigungswerk in 
Deutschland in die Hand zu nehmen und zwar so, daß das Gleich- 
gewicht zwischen Preußen und Österreich möglichst gewahrt bleibe 
und von den übrigen Staaten Bayern, Württemberg und Baden 
besonders berücksichtigt werden sollten. Was nützte da die ehren- 
volle Arbeit Sachsens, das in der Deputation durch Globig 
vertreten war, und sein Bemühen im Verein mit Mainz, die 
geistlichen Kurwürden vor der Säkularisation, die Reichsstädte 
vor der Mediatisierung zu schützen. Zudem hatte im Mai Bona- 
parte mit Preußen, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen 
Geheimverträge abgeschlossen, die namentlich den beiden erstge- 
nannten Staaten außerordentliche, und zwar alsbald, ohne Rück- 
sicht auf Kaiser und Reich einzuheimsende Vorteile versprachen, 
worauf dann am 3. Juni der Zutritt Rußlands erfolgte. Am 
2. Aug. traten die Mitglieder der Deputation zusammen, am 
24. Aug. übergaben die Gesandten Rußlands und Frankreichs der 
Reichsfriedensdeputation den zwischen ihren Regierungen verein-
	        
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