Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Götzen von Berlin nach Dresden mit einer Instruktion, die ebenso 
wie ein Handschreiben des Königs Friedrich Wilhelm III. nur einen 
reinen Defensivbund zwischen Preußen, Sachsen und Hessen als 
Ziel der Unterhandlung mit Sachsen angab, wobei es dem Kur- 
fürsten anheimgestellt bleiben sollte, ob er als Familienoberhaupt 
sich mit den Ernestinern über die gleiche Frage ins Einvernehmen 
setzen oder diese Verhandlung Preußen überlassen wolle. Mäh- 
rend der Audienz, die Götzen am 28. Juli hatte, fragte der 
Kurfürst plötzlich: „Haben Sie nicht eine Allianz mit Frauk- 
reich?“, offenbar mit Bezug auf den Schönbrunner und den diesen 
noch überholenden Pariser Vertrag vom 3. März. Der Gesandte 
konnte das nicht leugnen, durfte aber zugleich wahrheitsgemäß 
versichern, daß nichts in diesem Vertrage der geplanten Verstän- 
digung entgegenstehe. Das konnte er um so eher, als Talleyrand 
unter dem 22. Juli Preußen geradezu aufgefordert hatte, die 
norddeutschen Staaten ebenfalls in einem Bunde zu einen, wobei 
natürlich dahingestellt sein mag, wie ehrlich dieser freundschaft- 
liche Rat gemeint war. 
Am 30. Juli erfolgte die Rückäußerung des sächsischen Kabi- 
netts, in der die Bereitwilligkeit Sachsens, auf eine „engere 
Union“ einzugehen, versichert wurde. Ein Schreiben des Kur- 
fürsten an den preußischen König sprach die gleiche Bereitwillig= 
keit aus und bat zugleich um nähere Mitteilungen an den säch- 
sischen Gesandten, den Grafen Görtz. Nun hatte aber schon vor 
der Abreise Götzens im Auftrage Haugwitzens der Vize-Kammer- 
präsident von Hänlein einen Bundesvertrag fertiggestellt, der 
im Gegensatz zu der Götzen gegebenen Instruktion Preußen über 
Hessen und Sachsen eine dominierende Stellung in Form eines 
Direktoriums nach dem Vorbilde des Rheinbundes einräumte und 
auf Hessens Veranlassung, am 2. August, noch eine Umarbeitung 
in dem Sinne erfuhr, daß alle die kleineren norddeutschen Fürsten 
tümer auf die drei zu bildenden Kreise, den preußischen, säch 
sischen und hessischen verteilt und unter die Hoheit der drei se 
nannten Staaten kommen sollten, eine Vorbereitung auf die von 
Hessen sehnlich angestrebte Mediatisierung von Bückeburg, Tel 
mold, Waldeck, Pyrmont und Rittberg. Im Hintergrunde stand
	        
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