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Nun wurde der Kaiser von Norddeutschland fertig, die beiden
Kurfürsten von Sachsen und Hessen erhielten den Königstitel, die
Herzöge von Weimar, Braunschweig, des älteren Mecklenburg und
von Oldenburg den von Großherzögen; die Kreisteilung wurde
beibehalten, doch sollte Hessen die von ihm gewünschten Annexionen
vornehmen und in gleicher Weise war Sachsen die Grafschaft
Henneberg, die Grafschaft Schwarzburg und der nördliche Teil
der reußischen Lande zugedacht, während die südliche Hälfte an
Preußen-Bayreuth fallen sollte. Am 25. Aug. traf dieser neue
Plau in Dresden ein.
Aber ebenso bereitwillig, wie Hessen schon am 20. Aug. seine
Zustimmung zu diesem Entwurfe gegeben hatte, ebensowenig war
man in Dresden gemeint, auf diese ganz neue Vorlage einzugehen.
Entsprechend seinen mehrfach erwähnten Anschauungen war
der Kurfürst weit entfernt von Mediatisierungsgelüsten. Von
solchen ist anch keine Spur in dem Gegenentwurf zu finden, den
am 10. Sept. das kurfürstliche Kabinett zur Übermittelung an
das preußische fertiggestellt hatte. Es griff dieser ganz bezeich-
nenderweise auf die Erbverbrüderung des Jahres 1614 zurück,
suchte Sachsens Stellung durch Einführung eines zwischen Hessen,
Brandenburg und Sachsen jährlich wechselnden Direktoriums zu
heben u. dgl. m. Im übrigen lag nun Preußen bei der immer
deutlicher hervortretenden Kriegsgefahr gar nicht so viel mehr
an der Ausgestaltung des „Nordischen Reichsbundes“, zu dem
auch die Hansastädte und Dänemark und Schweden eingeladen
werden sollten, als vielmehr an einem zuverlässigen Waffen-
gefährten. Endlich auch klärte Brockhausen seine Regierung so
gründlich darüber auf, daß der Bund hinsichtlich Sachsens ein tot-
geborenes Kind sei, daß man den Plan überhaupt fallen ließ.
Zudem blieben jedenfalls die Gesandtschaftsberichte Senffts aus
Paris nicht ohne Einfluß auf den Dresdener Hof, in denen immer
wieder warnende Außerungen des Kaisers betr. die Stellung Sach-
sens zu Preußen mitgeteilt wurden.
Der Lage entsprechend fand eine zweite Sendung des Grafen
Götzen am 26. Aug., zwecks Aufstellung eines Truppenkorps äu
gemeinsamer Verteidigung und zur Einleitung von Verhandlungen