Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Von Wesenheit war es, daß dem Kurfürsten tüchtige Leute 
zur Versügung standen, anfangs noch der Freiherr von Fritzsh, 
denn der vielgenannte Gutschmid und der in Verwaltungs- und 
Finanzsachen sehr erfahrene F. W. von Ferber. Bezeichnend ist, daß 
diese drei dem Bürgerstande entsprossen waren, aber, um sie in 
höheren Stellungen bei Hofe verwenden zu können, in den Adels- 
stand erhoben werden mußten. In die Leitung der äußeren An- 
gelegenheiten trat nach von Stutternheims Ausscheiden 1790 der 
mehrfach erwähnte Graf J. A. von Loß ein. An der Spitze 
der gesamten Staatsverwaltung stand das Geheime Kabinett mit 
drei Departements und das Geheime Konsilium mit sieben. An 
den Sitzungen des ersten Kollegiums nahm der Kurfürst bis zum 
Jahre 1787 noch teil, dann aber stand er nur noch in schrift- 
lichem Verkehr mit ihm; auch das Geheime Konsilium berief er 
nicht zu Gesamtsitzungen, sondern arbeitete mit den Ministern 
allein. Die Anrede in den kurfürstlichen Reskripten lautete: 
„Unsern Gruß zuvor, Hoch= und Wohlgeborener auch Veste Näthe, 
liebe getreue“ und im weiteren Verlauf des Aktenstücks einfach 
„ihr“: „In dessen allen Folge begehren Wir an euch gnädigst, 
ihr wollet die gegenwärtige Lage — in reifliche Erwägung ziehen 
und Uns darüber euer räthliches Gutachten mittelst unterthänigsten 
Vortrags baldigst eröffnen.“ — Zu den früher gelegentlich ge- 
nannten Oberbehörden wie des Geh. Kriegskollegiums, an dessen 
Spitze von Low stand, des Obersteuerkollegiums, des Oberkonsisto- 
riums, der Kommerziendeputation usw., trat mit dem 1. Dez. 
1782 das Geheime Finanzkollegium, an dessen Spitze G. N. von 
Wallwitz gestellt wurde und sich hierbei als ein tüchtiger Beamter 
bis zu seinem im Jahre 1807 im 82. Lebensjahre erfolgten Tode 
bewährte. Diesem neuen Kollegium unterstand vor allem die 
aus Verschmelzung der übrigen bislang selbständigen Kassen, der 
Generalkriegskasse, der Rentkammer, der Obersteuer= und General= 
akziskasse, durch Edikt vom 30. Nov. 1773 gebildete Generalhaupt= 
kasse, mit der weiterhin auch das sog. Berggemach des Kammer- 
kollegiums und andere mit Kassen versehene Verwaltungszweige 
vereinigt wurden. Aus der Finanzverwaltung wurde auch eine be 
sondere Kommission gebildet zur Verwaltung der im Mai 1772
	        
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