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höht zu werden brauchten, mehrfach aber Stenererlasse eintreten
konnten. Die Gesamteinkünfte betrugen in den letzten Jahren
vor den napoleonischen Kriegen ungefähr 8½ Million Taler,
wobei die von den Ständen bewilligten Steuern von dem im
Jahre 1770 bestehenden Betrage von 2351174 Talern sich
nur auf 2832660 erhöht hatten.
Die Stände wurden in ihrer Gesamtheit seit 1769 nur
aller sechs Jahre berufen (1769, 1775, 1781, 1786, 1793 uff.),
während in der Zwischenzeit die Ausschüsse genügten. Seit 1775
tagten die Stände in dem von dem Oberlandesbaumeister Fr.
Aug. Krubsacius (1718—1789) auf der Pirnaischen Gasse mit
einem Aufwande von 87130 Talern erbauten Landhause. Die
Kosten für die sechswöchige Tagung, die sog. Auslösung, be-
trug 52000 Taler. Bei den Ständen waren aber keines-
wegs alle zu Kursachsen gehörigen Lande vertreten. Es lag dies
an der historischen Gestaltung des Kurstaates: die Lansitzen, die
Stifter Merseburg und Naumburg, Querfurt und der kursächsische
Anteil an Henneberg hatten ihre eigenen Stände und ihre ge-
sonderte Verwaltung. Allerdings waren die beiden Stifter samt
dem Meißner auch auf dem Hauptlandtage mit sechs Stimmen
vertreten und bildeten dort mit den neun Grafen und Herren,
nämlich den Fürsten von Schwarzburg, den Grafen und Fürsten
von Schönburg, den Grafen von Mansfeld, den verschiedenen
Linien von Solms und von Stolberg, und mit den sechs Ver—
tretern der beiden Landesuniversitäten, die erste Kurie. Die zweile
Kurie setzte sich zusammen aus den Mitgliedern der sächsischen
Ritterschaft, die 16 Ahnen nachzuweisen imstande waren, und den
43 Vertretern des amtsässigen Adels, und zur dritten gehörten
die Abgeordneten der 128 landtagsfähigen Städte; im ganzen
waren es ungefähr 540 Köpfe. Der Geschäftsgang war ungememn
umständlich, und man hätte gut getan, ihn bei der Umgestaltung
des Kurfürstentums in ein Königreich auch umzugestalten. Denn
von dem ritterschaftlichen Ausschuß, in dessen Hände im wesent-
lichen die Führung der Verhandlungen lag, ging die turfürst
liche Proposition, die Vorlage, durch die Hand des Erbmarschalls
aus dem House der Löser den vorsitzenden Städten zu; diese be.