Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

— 619 — 
rieten darüber und ließen dann das Ergebnis ihrer Beratungen 
wieder der Ritterschaft zugehen. Nachdem man sich in längeren 
gegenseitigen, immer schriftlichen Unterhandlungen klar geworden 
war, was man wollte, wurde die sog. Präliminarschrift durch 
das Direktorium der Städte abgefaßt, worin zur vorläufigen 
Kenntnisnahme die Beschwerden der Stände zum Ausdruck kamen, 
und die Bewilligungsschrift; nach deren Annahme erfolgte der 
  
    
— — —— — — 52 
Das „Landhaus“ zu Dresden. Hofansicht. 
(Aus: „Bau= und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen“.) 
Landtagsabschied. — Was aber die Zusammensetzung anlangte, so 
war in den Jahren 1728—1805 durch Übergang von Ritter- 
gütern an Bürgerliche die Nitterschaft auf 78 Köpfe herabgesunken, 
worüber auf den Landtagen von 1793 und 1799 Klage ge- 
führt wurde. Ein 1805 gemachter Vorschlag der Ausschüsse, 
die Ahnenprobe für die Ritterstandschaft zu erleichtern, fand 
nicht den Beifall des Kurfürsten. Aber eine bezeichnende AÄußer- 
lichkeit erhielt auf diesem Landtage die kurfürstliche Zustimmung, 
daß nämlich die ritterschaftlichen Landstände mit Ausnahme der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.