Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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men dürfe. Der Sache des Kaisers machten ihn Gründe genug 
abwendig, vor allem die Behandlung seines Schwiegervaters, gegen 
die er und Joachim von Brandenburg wieder mehrfach, aber 
vergeblich vorstellig geworden waren. Mit großer Umsicht, die 
den nun ausgereiften Politiker verrät, ging Moritz an die Be- 
gründung einer neuen politischen Lage. Zunächst schaffte er die 
wegen der Jagd mit seinem Bruder August entstandenen Irrungen 
aus der Welt. Dann aber trat er mit dem wilden Markgrafen 
Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach in Verbindung. 
Gelegentlich einer Zusammenkunft zu Zwickau am 11. März 1550 
verständigten sich beide über die gemeinsamen Interessen. Wich- 
tiger noch war die Annäherung an Hessen. Moritz und mit ihm 
Kurfürst Joachim II. von Brandenburg kamen ganz insgeheim 
und ohne ihre Räte zuzuziehen vom 2.—5. Juni 1550 in Langen- 
salza mit Wilhelm von Hessen zusammen, und hier wußte Moritz 
den jungen Landgrafen von der Aufrichtigkeit seiner Absichten 
zu überzeugen. Durch hessische Agenten nahm schon damals Moritz 
vorbereitende Fühlung mit dem Könige von Frankreich. Endlich 
suchte er durch entgegenkommende Behandlung der immer noch mit 
den Ernestinern obschwebenden Streitfragen sich diesen zu nähern. 
Für die Sache des deutschen Fürstentums, insbesondere na- 
türlich für Moritz, war es von großem Vorteile, daß damals 
im kaiserlichen Hause selbst ein Riß aufklaffte, indem Karl V. 
mit dem seinen Zentralisationsplänen entsprechenden Gedanken 
umging, zum Nachfolger seines schon 1530 zum römischen 
König gewählten Bruders Ferdinand nicht dessen, sondern seinen 
eigenen Sohn von den deutschen Fürsten wählen zu lassen. Da 
weder Karl noch Ferdinand im Alter weit voneinander standen 
(geboren 1500 bzw. 1503). Maximilian und Don Philipp aber 
beide 1527 zur Welt gekommen waren, so erhellt die Ungunst 
der Abmachung für das Haus Ferdinands, der sich auch längere 
Zeit heftig dagegen sträubte. Diese Frage solle auf dem Reichs- 
tag zu Augsburg vom Jahre 1550 Erledigung finden, fand sie 
aber erst durch einen Vertrag im Sinne des Kaisers vom 9. März 
1551, dem zunächst nur die Kurfürsten von Mainz und Trier 
beitraten, während die anderen Kurkollegen fehlten. 
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