Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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der mit den kurfürstlichen Amtern verbundenen Rechtspflege. In- 
dem man die kurfürstlichen Amter, um die Beamten zur Ein- 
bringung der Gefälle, Erbzinse und anderer Einkünfte zu sparen, 
verpachtete, gab man zugleich in früheren Zeiten die Rechtspflege 
in Pacht, die natürlich, da der Pächter nicht immer ein Jurist 
war, von diesem einem rechtskundigen Beamten, dem Aktuarius 
übertragen werden mußte, der ein sehr geringes Gehalt bezog, 
dafür aber um so mehr auf Sporteln angewiesen war. Der 
Kurfürst beschloß, unter Darangabe der höheren Einkünfte aus 
den Amtern, die Rechtspflege einem mit festem Einkommen bersehe- 
nen Justizamtmann nebst einem ebenfalls im Einkommen fixierten 
Unterpersonal zu überlassen, die Sporteln aber einer besonderen 
Kasse zu überweisen. — Nun herrschte aber auf den Rittergütern, 
dic ihre eigene Gerichtsbarkeit besaßen, genau dieselbe Einrichtung, 
daß der die sog. Patrimonialgerichtsbarkeit ausübende Guts- 
herr die Geschäfte einem zumeist auf Sporteln gesetzten Beamten 
überließ. Gegen diesen zum Unfug ausgearteten Zustand ver- 
mochte die Landesregierung doch so wenig, daß sie noch 1805 
den Rittergutsbesitzern die willkürliche Bestallung und Entlassung 
ihrer Gerichtsverwalter trotz der vielfachen Klagen ausdrücklich 
bestätigte. — — — « 
Die Landwirtschaft gelangte durch die Intelligenz ein- 
zelner, wenn auch in beschränktem Umfange zu teilweise recht 
glücklicher Entfaltung. Da ist in erster Linie Johann Christian 
Schubart zu nennen, der, 1734 zu Zeitz geboren, von Haus aus 
Leineweber war, dann nach recht bewegten Lebensumständen seit 
1769 Besitzer des Rittergutes Würchwitz bei Zeitz, dann auch der 
Güter Pobles und Kreischa war und 1784 vom Kaiser Josef II. 
als Edler von Kleefeld in den Reichsadel und vom Herzog von 
Koburg zum Geheimen Rate erhoben wurde. Seinen Adelsnamen 
verdankte er seinen Verdiensten um den Kleebau, doch trat er 
auch für den Anbau von Krapp und Tabak ein. Ferner wies er 
auf die Vorteile des Hopfens hin, vor allem aber machte er auf 
die Schäden der Koppelhutung und der Triftgerechtsamkeit auf- 
merksam. Damit griff er freilich in die Interessensphäre des 
grundbesitzenden Adels ein, der ihm auch sein Eintreten für den
	        
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