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der mit den kurfürstlichen Amtern verbundenen Rechtspflege. In-
dem man die kurfürstlichen Amter, um die Beamten zur Ein-
bringung der Gefälle, Erbzinse und anderer Einkünfte zu sparen,
verpachtete, gab man zugleich in früheren Zeiten die Rechtspflege
in Pacht, die natürlich, da der Pächter nicht immer ein Jurist
war, von diesem einem rechtskundigen Beamten, dem Aktuarius
übertragen werden mußte, der ein sehr geringes Gehalt bezog,
dafür aber um so mehr auf Sporteln angewiesen war. Der
Kurfürst beschloß, unter Darangabe der höheren Einkünfte aus
den Amtern, die Rechtspflege einem mit festem Einkommen bersehe-
nen Justizamtmann nebst einem ebenfalls im Einkommen fixierten
Unterpersonal zu überlassen, die Sporteln aber einer besonderen
Kasse zu überweisen. — Nun herrschte aber auf den Rittergütern,
dic ihre eigene Gerichtsbarkeit besaßen, genau dieselbe Einrichtung,
daß der die sog. Patrimonialgerichtsbarkeit ausübende Guts-
herr die Geschäfte einem zumeist auf Sporteln gesetzten Beamten
überließ. Gegen diesen zum Unfug ausgearteten Zustand ver-
mochte die Landesregierung doch so wenig, daß sie noch 1805
den Rittergutsbesitzern die willkürliche Bestallung und Entlassung
ihrer Gerichtsverwalter trotz der vielfachen Klagen ausdrücklich
bestätigte. — — — «
Die Landwirtschaft gelangte durch die Intelligenz ein-
zelner, wenn auch in beschränktem Umfange zu teilweise recht
glücklicher Entfaltung. Da ist in erster Linie Johann Christian
Schubart zu nennen, der, 1734 zu Zeitz geboren, von Haus aus
Leineweber war, dann nach recht bewegten Lebensumständen seit
1769 Besitzer des Rittergutes Würchwitz bei Zeitz, dann auch der
Güter Pobles und Kreischa war und 1784 vom Kaiser Josef II.
als Edler von Kleefeld in den Reichsadel und vom Herzog von
Koburg zum Geheimen Rate erhoben wurde. Seinen Adelsnamen
verdankte er seinen Verdiensten um den Kleebau, doch trat er
auch für den Anbau von Krapp und Tabak ein. Ferner wies er
auf die Vorteile des Hopfens hin, vor allem aber machte er auf
die Schäden der Koppelhutung und der Triftgerechtsamkeit auf-
merksam. Damit griff er freilich in die Interessensphäre des
grundbesitzenden Adels ein, der ihm auch sein Eintreten für den