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14. Lebensjahre fortgesetzt werden. Dann war besonderes Gewicht
auf regelmäßigen Schulbesuch gelegt, dessen Kontrolle dem Lehrer
und Pfarrer, dessen gesetzliche Durchführung der Ortsobrigkeit
zustaud. Das Schulgeld war von der ersten Woche, von der an das
Kind die Schule besuchte, bis zu seinem Austritte zu bezahlen,
auch während etwaiger Versäumnisse, und wurde durch einen be—
sonderen Einnehmer monatlich eingehoben und nach Abzug von
2 Groschen vom Taler dem Lehrer ausgezahlt; auf diese Art.
erhielt dieser seine Besoldung, zu der etwa noch Emolumente für
Kirchendienst oder auch besonders festgesetzte Naturallieferungen
traten. — Das vom Kurfürst Friedrich August I. in Aussicht
genommene, dann von seinem Nachfolger 1738 eröffnete Er-
ziehungsinstitut für Soldatenkinder wurde 1762 von
Neustadt-Dresden nach Annaburg verlegt, erhielt 1773 den Besuch
des kurfürstlichen Paares und hatte sich von da ab der beson-
deren Gunst des Kurfürsten zu erfreuen. Die Anstalt zählte 500
Knaben, von denen der vierte Teil katholisch war; für diese wurde
1780 einc besondere Kapelle eingeweiht. Der Unterhalt der 500
Knaben kostete jährlich über 20000 Taler. — Eine Schule von
damals in Deutschland einzig dastehender Art begründete 1778
der Kantor Sam. Heinicke, aus Eppendorf bei Hamburg nach
Leipzig vom Kurfürsten berufen (geb. zu Nautschütz bei Weißenfels
am 10. April 1729, gest. zu Leipzig 30. April 1790), nämlich das
Taubstummeninstitut, dessen Direktor er bis zu seinem Tode blieb.
Während in dem benachbarten Weimar durch Karl Augusts
Verdienst und Anregung sich jenes überschäumende geistige Leben
entwickelte, dessen Mittelpunkt Schiller und Goethe bildeten, sehen
wir uns in dem Kursachsen jener Zeit vergeblich nach einem
energischen Aufschwung um. Es fehlte hier vor allem die perfön-
liche Aufmunterung von oben. Hofrat Böttiger, der von Weimar
nach Dresden kam, schrieb im August 1804: „An einen schnellen
Ideennmlaufß, an freie Diskussion, an rege Teilnahme für historische
und ästhetische Kunstfragen ist hier, wo eigentlich nur Akten ge-
lesen und „destilliert" werden, gar nicht zu denken.“ Auch früher
lautete das Urteil keineswegs günstiger. Schiller, der ja einen
Teil der Jahre 1785—1787 in dem Weinbergshäuschen seines