Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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14. Lebensjahre fortgesetzt werden. Dann war besonderes Gewicht 
auf regelmäßigen Schulbesuch gelegt, dessen Kontrolle dem Lehrer 
und Pfarrer, dessen gesetzliche Durchführung der Ortsobrigkeit 
zustaud. Das Schulgeld war von der ersten Woche, von der an das 
Kind die Schule besuchte, bis zu seinem Austritte zu bezahlen, 
auch während etwaiger Versäumnisse, und wurde durch einen be— 
sonderen Einnehmer monatlich eingehoben und nach Abzug von 
2 Groschen vom Taler dem Lehrer ausgezahlt; auf diese Art. 
erhielt dieser seine Besoldung, zu der etwa noch Emolumente für 
Kirchendienst oder auch besonders festgesetzte Naturallieferungen 
traten. — Das vom Kurfürst Friedrich August I. in Aussicht 
genommene, dann von seinem Nachfolger 1738 eröffnete Er- 
ziehungsinstitut für Soldatenkinder wurde 1762 von 
Neustadt-Dresden nach Annaburg verlegt, erhielt 1773 den Besuch 
des kurfürstlichen Paares und hatte sich von da ab der beson- 
deren Gunst des Kurfürsten zu erfreuen. Die Anstalt zählte 500 
Knaben, von denen der vierte Teil katholisch war; für diese wurde 
1780 einc besondere Kapelle eingeweiht. Der Unterhalt der 500 
Knaben kostete jährlich über 20000 Taler. — Eine Schule von 
damals in Deutschland einzig dastehender Art begründete 1778 
der Kantor Sam. Heinicke, aus Eppendorf bei Hamburg nach 
Leipzig vom Kurfürsten berufen (geb. zu Nautschütz bei Weißenfels 
am 10. April 1729, gest. zu Leipzig 30. April 1790), nämlich das 
Taubstummeninstitut, dessen Direktor er bis zu seinem Tode blieb. 
Während in dem benachbarten Weimar durch Karl Augusts 
Verdienst und Anregung sich jenes überschäumende geistige Leben 
entwickelte, dessen Mittelpunkt Schiller und Goethe bildeten, sehen 
wir uns in dem Kursachsen jener Zeit vergeblich nach einem 
energischen Aufschwung um. Es fehlte hier vor allem die perfön- 
liche Aufmunterung von oben. Hofrat Böttiger, der von Weimar 
nach Dresden kam, schrieb im August 1804: „An einen schnellen 
Ideennmlaufß, an freie Diskussion, an rege Teilnahme für historische 
und ästhetische Kunstfragen ist hier, wo eigentlich nur Akten ge- 
lesen und „destilliert" werden, gar nicht zu denken.“ Auch früher 
lautete das Urteil keineswegs günstiger. Schiller, der ja einen 
Teil der Jahre 1785—1787 in dem Weinbergshäuschen seines
	        
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