Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

— 650 — 
hinzufügte: „Hoch lebe Napoleon, der großmütige Wiederhersteller 
des sächsischen Königtums!“ Er bezog sich damit auf eine damals 
erschienene Flugschrift eines mit ganz absonderlichen Kenntnissen 
ausgestatteten Anonymus, von der es genügt, den Titel wieder- 
zugeben: „Sachsens uralt berühmtes Königtum, gegründet von 
Harderich ao. 3858, aufgelöst von Karl dem Großen im Jahre 
Christi 885 und wiederhergestellt von Napoleon dem Allgroßen, 
im Jahre 1806. Historisch vorgelegt von einem gebildeten Sachsen.“ 
So gebildet war dieser Sachse allerdings nicht, um die Ober- 
sachsen des Jahres 1806 von den Niedersachsen Widukinds zu 
unterscheiden, abgesehen von dem anderen Blödsinn. — Wesent- 
lich ist die auch sonst in der Leipziger Zeitung nach den Unglücks- 
tagen von Jena bemerkbare Beeinflussung der öffentlichen Mei- 
nung durch die französischen Behörden. Dabei kam es den Fran- 
zosen durchaus nicht darauf an, das gerade Gegenteil von dem 
wirklich Geschehenen mitteilen zu lassen und überdies in Erfin- 
dungen sich auszuzeichnen, an die nur kindliche Gemüter glauben 
konnten. Jedenfalls verhielt sich das Publikum anfangs im Gegen- 
satz zu der fieberhaften Beflissenheit der Behörden, u. a. auch 
der akademischen, den Franzosen gegenüber ablehnend und bei 
den Festlichkeiten gelegentlich der Königsproklamation kühl, wie 
uns das glaubwürdig von Dresden und Leipzig versichert wird. 
Den Geist Boses erkennt man dagegen im Texte der Königs- 
proklamation, die allerdings den delikatesten Punkt mit einer ge- 
schickten Wendling umgeht; sie lautete folgendermaßen: „Nachdem 
durch die allweise Vorsehung Gottes es bis dahin gediehen ist, 
daß die bisherigen kurfürstlichen Lande zu einem Königreiche er- 
hoben worden sind, so wird der Allerdurchlauchtigste und Groß= 
mächtigste Fürst und Herr, Herr Friedrich August, als König 
von Sachsen hiermit feierlich ausgerufen, und dieses seinem ge- 
treuen Volke kund und zu wissen getan.“ Ahnlich, wenn auch 
schon weniger umständlich, begann das Mandat vom 2. Jan. 1807: 
„Nach den Fügungen der allweisen Vorsehung Gottes sind Unsere 
bisherigen kurfürstlichen Lande zu einem Königreiche erhoben wor- 
den, und Wir haben in dessen Verfolg die königliche Würde am- 
genommen.“ — — — — ——
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.