Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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nämlich Moritz durch persönlich adressierte Formulare an den 
Adel des Leipziger Kreises die Aufforderung ergehen lassen, am 
27. Dezember 1550 sich zu Zörbig bei Bitterfeld einzufinden, unter 
der allgemeinen Zweckangabe: „zur Beschützung unserer Lande.“ 
An den Oberhauptmann des Leipziger Kreises, Erasmus von 
Könneritz waren die näheren Ausführungsbefehle ergangen. Die 
Ritterschaft erschien zwar, aber als sie von dem Befehle hörte, 
der unterdessen eingelaufen war, daß sie nach Groß-Salza. bei 
Magdeburg zu reiten hätten, weigerten sie sich dessen, da sie 
zum Dienste außer Landes nicht verpflichtet seien. Könneritz suchte 
sie durch Verhandlungen aufzuhalten, aber sie ließen ihn, der 
dann unverdientermaßen den Zorn des Kurfürsten zu ent- 
gelten hatte, allein und ritten am 7. Januar 1551 wieder nach 
Hause. 
Abgesehen von diesem unangenehmen Zwischenfalle, wurden 
die geheimen Pläne Moritzens dadurch gefördert, daß er sich auch 
mit Markgraf Hans von Küstrin verständigte. Durch die Ver- 
mittelung Hans von Heidecks und des kurbrandenburgischen Rates 
Adam Trott kamen beide Fürsten am 20. Februar 1551 zu Dresden 
zusammen. Moritz gab hierbei die bindendsten Versicherungen 
zum Schutze der Konfession und der reichsfürstlichen Selbständig- 
keit und für die Wahrung Magdeburgs gegen kaiserliche Gewalt. 
Hans von Küstrin sollte dagegen die Ernestiner zu einer Ver- 
ständigung mit Moritz bringen und ebenso die Herzöge von 
Mecklenburg, Pommern und Preußen von seinem guten Willen 
überzeugen. 
Es war fernerhin von großem Nutzen, daß Moritz den Ober- 
befehl sich ausdrücklich vom Kaiser übertragen ließ, ihn aber von 
einer einmonatlichen Kündigung abhängig machte, und daß der 
Kaiser sich endlich bereit finden ließ, außer 3000 Gulden monat- 
lich, die vom Reichstage zu Nürnberg bewilligt waren, 60000 
Gulden monatlich bis zum 1. Dezember auf den Reichskriegsschatz, 
den „Vorrat“ anzuweisen. Da nun nach alter Sitte bei kaiser- 
licher Bestallung den Knechten der Sold in schwerer Münze be- 
zahlt wurde, während sie in reichsfürstlichen Diensten mit leich- 
tem Gelde zufrieden sein mußten, so sah sich aus Sparsamkeits-
	        
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