Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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rücksichten Lazarus Schwendi genötigt, da der Unterschied auf den 
Taler 2—5 Groschen ausmachte, in die Bestallung des Kurfürsten zu 
willigen. Anfangs meuterten die Kriegsknechte, fügten sich aber 
dann, und nun nahm Moritz die umfassendste Einschließung der 
Stadt mit Energie in die 
Hand. Schließlich suchten 
nun auch die Magde- 
burger mit Moritz und 
durch diesen mit dem 
Kaiser einen möglichst 
billigen Handel abzu- 
schließen. Ende Juni ge- 
stand der Kaiser es Moritz 
zu, Magdeburg nach der 
Eroberung so lange inne- 
behalten zu dürfen, bis 
er für alle zur Exekution 
aufgewandten Ausgaben 
zufriedengestellt sei. Es 
dauerte jedoch noch bis 
zum 1. Oktober, ehe er sich 
über die den Magde- 
burgern aufzuerlegenden 
— -- Bedingungen entsprechend 
Kaiser Karl V. den von Moritz und 
Kupferstich von Bartel Beham vom Jahre 1531. Schwendi gemachten 
Vorschlägen klar gewor- 
den war. Am 10. Oktober traf sein Bescheid ein. Die ihnen ur- 
sprünglich zugesonnene Geldstrafe war von 200 000 Gulden auf 
50000 gemildert worden. Verlangt wurde ferner Auslieferung 
von zwölf Feldgeschützen, Fußfall und Abbitte durch eine Deputation 
vor dem Kaiser, Entlohnung des Kriegsvolkes, das eidlich ver- 
sprechen sollte, nicht wider den Kaiser oder das Haus Habsburg 
zu dienen, lösegeldfreie Entlassung des Herzogs Georg. Die Stadt 
kam also glimpflich weg. Vom 2.—6. November unterhandelte 
dann Moritz mit den Magdeburgern zu Wittenberg auf Grund 
 
	        
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