Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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durchschnittlich 50 Prozent des Wertes und verfügte, daß dieser 
Zoll auch rückwirkend von allen bislang eingeführten Kolonial- 
waren und Rohprodukten erhoben werden sollte; englische Mann- 
fakturwaren aber sollten nach demselben Edikt von Trianon vom 
5. Aug. 1810 einfach konfisziert und vernichtet werden, Maß- 
regeln, die namentlich Sachsens Handels= und Irndustrie- 
Entwickelung schwer schädigen mußten. Zwar die vom Könige 
dem Kaiser gegenüber ausgesprochene Besorgnis, daß die ganze 
sächsische Baumwollweberei und Ipinnerei vernichtet und da- 
durch an 400000 Menschen brotlos werden würden, bewahr- 
heitete sich, wie auch Napoleon insoweit richtig vorausgesehen 
hatte, glücklicherweise nicht. Denn durch den Ausschluß der eng- 
lischen Baumwollwaren bekam die sächsische Industrie auf diesem 
Gebiete reichlich zu tun, obwohl die Preise in die Höhe geschraubt 
werden mußten. Dagegen stockte die Leinenindustrie, weil ihr 
der Krieg in Spanien und die Kontinentalsperre alle Absatzgebiete 
raubten und die baumwollenen Waren der heimischen Industrie 
sie zum größeren Teile vom Markte verdrängten. 
Ungeheuer aber war der Schaden, der dem säachsischen, ins- 
besondere dem Leipziger Handel zugefügt wurde. Anfänglich hatte 
der König durch Hinausschieben des Termins für die Erhebung 
des auf Kolonialwaren gelegten Zolles den Kaufleuten Zeit lassen 
wollen, ihre schon hereingebrachten Waren unterzubringen, hatte 
auch für die Entrichtung des „impöt“ möglichst lange Fristen 
stellen lassen. Aber Napoleon drängte ärgerlich auf möglichst 
rasche Durchführung, und wohl oder übel mußte sich der neue 
Minister, Graf Senfft, zu durchgreifenden Maßregeln verstehen. 
Am 29. Okt. 1810 erschienen als königliche Kommissare die Ge- 
heimen Finanzräte von Bünau, von Wagner und von Zezschwitz 
in Leipzig. Alsbald wurden die Tore der Stadt bis auf eines 
geschlossen, Patrouillen durchzogen die Straßen, um das Ver- 
bringen der Waren von den Kaufmannsgewölben in Privathäuser 
zu hindern, man ließ überall genaues Inventar aufnehmen und 
versiegelte sogar die Bücher; notwendigerweise mußten die Ge- 
schäfte, mit Ausnahme der Apotheken, geschlossen bleiben, was 
bis zum 3. Nov. dauerte. An diesem Tage sollten die Kauf-
	        
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