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habe. Überdies werde er bald mit frischen Streitkräften wieder—
kehren. Gegen 7 Uhr morgens erschien er fertig angekleidet und
ein Liedchen trällernd beim Frühstück, das er eilig einnahm, um dann
sofort die Reise über Leipzig fortzusetzen, das er passierte ohne er—
kannt zu werden. Das berüchtigte 29. Bulletin wurde aber erst
am 28. Dezember in Leipzig bekannt gegeben und erregte allgemein
bestimmte Hoffnung auf den Zusammenbruch des napoleonischen
Machtgebäudes. Auch in Dresden erfuhr man erst gegen das
Ende des Jahres durch den heimkehrenden General von Watz-
dorf, der sächsischer Militärbevollmächtigter im kaiserlichen Haupt-
quartier gewesen war, die ganze Furchtbarkeit der Katastrophe.
Seit dem 9. Jan. langten die traurigen Gestalten der aus Ruß-
land heimkehrenden Krieger an, in bemitleidenswertem Aufzuge
und ansteckende Fieber in dem siechen Leibe, die die Berührung
mit ihnen gefährlich machte.
Durch das Vordringen der Russen nach Warschau wurden
Senffts neuerdings geschmiedete Pläne, mit Zuhilfenahme Eng-
lands Polen zu konservieren, ebenso gegenstandslos, wie die Pro-
klamation des Königs vom. 31. Jan., die an den polnischen National-
geist appellierte und nur den Erfolg hatte, daß Zar Alexander
gegen den König aufgebracht wurde und die Ratifikation der
wegen der in Warschau zurückgebliebenen Kranken angebotenen
Konvention verweigerte. In den Verhandlungen, die durch den
preußischen Bevollmächtigten von dem Knesebeck mit dem Zaren
Alexander Ende Februar 1813 zu Kalisch über den Abschluß eines
Waffenbündnisses geführt wurden, bot der Zar als Ersatz für die Preu-
ßhen verloren gegangenen polnischen Distrikte, die Rußland behalten
wollte, das Königreich Sachsen an. Preußens Kanzler Hardenberg
ließ diese Frage zwar zunächst in der Schwebe, da man vor allem
erst den gemeinsamen Feind niederwerfen müsse, aber jedenfalls
wurde in den Kalischer Vertrag vom 28. Febr. 1813 das feier-
liche Versprechen des Zaren ausgenommen, daß er die Waffen
nicht eher niederlegen werde, als bis Preußen in den Macht-
verhältnissen vor 1806 wiederhergestellt sei, wozu dann alle in
Norddeutschland verfügbar werdenden Gebiete benutzt werden sollten
mit Ausnahme des zu England zurückkehrenden Hannover.