— 777 —
Kaiser Franz. Dieser sagte dem General zwar, er fände die
Entthronung Friedrich Augusts unbillig und unmoralisch. Aber,
und hier lag eben die Schwierigkeit, „es handelt sich darum,
daß Rußland nichts von Polen hergeben will, und dafür mag
Preußen sich in Sachsen entschädigen“. Er habe darum seinem
Minister befohlen, alle Verhandlungen über diese Fragen auf
den Kongreß zu verschieben, weil er hoffe, daß man hier der
Sache eine bessere Richtung geben könne. Auch lud der Kaiser
nachher seinen Schwager, den Bruder des Königs, Prinzen Anton,
nach Wien ein, um gelegentlich am Kongresse für den königlichen
Bruder wirken zu können, und im August erklärte Metternich
dem sächsischen Agenten Grafen Schulenburg, daß in der säch-
sischen Frage die Interessen Österreichs und Preußens einander
schnurstracks zuwider liefen. — Anderseits blieb der Zar einem
persönlichen Vermittelungsversuche der Prinzessin Elisabeth zu
Leipzig, noch mehr aber anderen Persönlichkeiten gegenüber bei
seiner abweisenden Haltung, wie auch Repnin eine solche bei jeder
Gelegenheit an den Tag legte.
Neben den Zukunftssorgen stellten sich am sächsischen Hofe
in Berlin recht reale Sorgen für die Gegenwart ein: es be-
gann an Geld zu mangeln; denn an Barmitteln hatte der
König nur 50000 Taler mitgenommen, die außerdem aber in
seinem Besitze befindlichen etwas über 4300000 Taler betragenden
Staatspapiere waren als Pfandobjekt für eine in den Nieder-
landen zu kontrahierende Anleihe mitgenommen, konnten auch
überdies unter den augenblicklichen Umständen nicht auf Bewer-
tung rechnen. Dazu liefen Unterstützungsgesuche von vielen durch das
russische Gouvernement entlassenen Beamten ein. Vor allem mußte
der König, nachdem anfangs sein Hofstaat von der preußischen
Krone unterhalten worden war, jetzt hierfür die Kosten aus eigener
Tasche bestreiten. Ein Antrag an das Generalgouvernement, daß
die Kosten seiner Hofhaltung der Landeskasse zur Last fallen und
den bisherigen Gesandten Sachsens ein Wartegeld gezahlt werden
solle, wurde von Stein ohne weiteres abgewiesen. Und Repnin
benutzte den Umstand, daß ein von ihm gemachter Vorschlag auf
Überlassung der vom Könige mitgenommenen Staatspapiere und