Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Koburg eine Adresse preußischer Generäle an ihren König, die 
die Einverleibung Sachsens verlangte, während eine fingierte 
Denkschrift Hardenbergs denselben König vor der Ziügellosigkeit 
des Heeres warnte, und Humboldt in einem Briefe an Berthold 
Georg Niebuhr, den bekannten römischen Geschichtschreiber, es 
beklagte, daß dem modernen Römervolke der Preußen nur Bayern 
mit seinem eisernen Ministerium im Wege stände. 
Angesichts dieser wachsenden Opposition gegen die Ausführung 
des Kalischer Programms drang der Freiherr vom Stein auf die 
Durchführung der Einverleibung Sachsens in Preußen, und dem- 
entsprechend willigte Zar Alexander am 18. Okt. in die von Stein 
vorgeschlagene Ersetzung der russischen Verwaltung Sachsens durch 
preußische Organe. Als Statthalter schlug Stein den Prinzen 
Wilhelm von Preußen, des Königs Bruder, vor, erreichte aber 
die Zustimmung des Königs nicht, der bei der von ihm recht 
wohl eingeschätzten prekären Lage kein Mitglied seines Hauses 
in eine zweifelhafte Stellung bringen wollte. Jedenfalls aber 
verständigte er sich über den Kopf von Hardenberg hinweg, am 
6. Nov. in einer längeren persönlichen Unterhaltung mit dem 
Zaren über die sächsisch-polnische Frage. Die weitere Folge war 
der Rücktritt der Russen von der Verwaltung Sachsens, die Fürst 
Repnin am 8. Nov. in die Hände des Staatsministers Freiherrn von 
der Reck und des Generalmajors von Gaudy als der Vertreter 
der neuen preußischen Verwaltung vor den versammelten höheren 
Staatsbeamten des Königreichs legte. Bemerkenswert war in 
seiner Abschiedsrede der Hinweis darauf, daß diese Form des 
Übergangs das einzige Mittel sei, Sachsen vor Zerstückelung zu 
bewahren. Ein Erlaß des Fürsten wies dann darauf hin, daß 
die Besitznahme durch Preußen die Integrität des Königreichs 
ebensowenig wie dessen bisherige Verfassung in Frage stellen solle, 
sondern es solle als Königreich Sachsen einen besonderen Be- 
standteil des preußischen Staates bilden. 
An die Spitze des Finanzwesens wurde in dem Staatsrat 
Friese ein Mann gestellt, der sich dann als Leiter der preußischen 
Bank hervorgetan hat; in den anderen Zweigen des General- 
gonvernements wurden neben die dort bisher beschäftigten Herren
	        
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