Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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die Gefahr eines Krieges so gut wie beseitigt; akut war sie eigent- 
lich nur in der Zeit vom 3.—6. Jau. gewesen. Dieser wichtige 
Umstand blieb leider dem gefangenen König unbekannt, über dessen 
Kopf hinweg sein Schicksal zu bestimmen gerade die Mächte sich 
jetzt anschickten, auf deren unbedingtes Eintreten für ihn er sich 
so fest verlassen hatte und trotz alledem auch noch verließ. — 
Noch in der Sitzung vom 12. Jan. bestand Hardenberg auf 
der Überlassung von ganz Sachsen. Der geeinte Widerspruch der 
Vertragsmächte vom 3. Jan. veranlaßte ihn jedoch, einzulenken. 
Er stellte zunächst mit seinen Vertrauten einen Plan fest, 
wonach dem Könige Friedrich August ein Gebiet mit 840000 
Einwohnern zu überlassen sei, beschloß aber dafür Bayreuth zu 
verlangen. Fernerhin fordern die preußischen Unterhändler die 
wichtigen Saalepässe bei Naumburg, Weißenfels und Merseburg, 
ferner die Elbpässe von Wittenberg und Torgau, weiterhin den 
größeren Teil der Lausitz mit Görlitz und vor allem Leipzig. Der 
Streik entbrannte vor allem um den Besitz von Torgau, dessen 
Wichtigkeit sich ja im letzten Kriege so deutlich gezeigt hatte. 
Talleyrand meinte, daß die Herrschaft über diesen Punkt Osterreich 
stets die Notwendigkeit aufbürde, ein unerschwinglich kostspieliges 
Heer zu halten. Darin war Metternich völlig mit ihm einig. 
Er suchte den Zaren für das Verbleiben Torgaus bei Sachsen 
dadurch zu gewinnen, daß er ihm die Hälfte des Tarnopoler Kreises 
in Galizien versprach, wenn der Zar zum Ersatz für Torgau 
etwa 200000 Seelen von Polen mehr an Preußen geben wolle. 
Es war vergeblich, und da auch Castlereagh sich sehr lau zeigte, 
so gab schließlich Talleyrand Torgau preis. 
Um so energischer legte sich Castlereagh für den Verbleib 
von Leipzig bei Sachsen ins Zeug; denn der Besitz dieses wich- 
tigsten Handelszentrums mit seinen Weltmessen würde Preußen 
ein für England äußerst unbequemes Bestimmungsrecht über den 
englischen Handel gegeben haben, während, wenn Leipzig bei 
Sachsen verblieb, die Handelsbeziehungen zu Deutschland sich viel 
bequemer ausbauen ließen und man Leipzig auch zum Mittel- 
punkte eines ausgedehnten Schmuggels mit englischen Waren 
machen konnte. Über diesen Verhandlungen kam der 5. Febr.
	        
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