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weitere Entwickelung segensreich die freie Schiffahrt, die der
Kongreß prinzipiell für alle Staaten des Reichs bestimmt hatte,
und die freie gegenseitige Ausfuhr von Getreide, Brenn= und
Baumaterialien. Selbstverständlich sollten alle Gemeinden, Kor-
porationen, Stiftungen und Unterrichtsanstalten ihre Vermögen
behalten. Da durch die Abtretung der Salinen Kösen und Dürren-
berg die einzigen Salzquellen des Königreichs an Preußen
fielen, so verpflichtete Artikel 19 den preußischen Staat, jähr-
lich 150000—250000 Zentner Salz, je nach Bedarf, nach Sachsen
ohne Ausfuhrzoll und zu einem Preise verbringen zu lassen, der
ohne Preissteigerung dem sächsischen König die Forterhebung seiner
Salzsteuer gestatte. Endlich wurde auch die seit 1809 noch nicht
gänzlich geregelte Frage der Bayonner Konvention erledigt, in-
dem sie einfach annulliert wurde; die sächsischen Forderungen
an das Herzogtum Warschau von 2550 193 polnischer Gulden
(7 1275096,50 Mark) übernahmen die drei Teilungsmächte nach
Maßgabe ihres Besitzes durch eine besondere Liquidationskom-
mission. Neben diesem Vertrage mit Preußen und Rußland sah
sich König Friedrich August auch gezwungen, die Hoheitsrechte
des Hauses Schönburg, wie sie namentlich durch den Rezeß vom
Jahre 1740 bestimmt worden waren, noch besonders anzuerkennen.
Dieser Vertrag gelangte gleich dem Frieden vom 18. Mai als
integrierender Teil in die Bundesakte.
Das lange Zaudern des Königs, sich dem Zwange der Ver-
hältnisse zu fügen, wirkte namentlich auf die Lage der sächsischen
Armee ungünstig ein. Leider hatte man in den dem König
ergebenen Offizierskreisen insgeheim Kunde nicht nur von der
zunehmenden Spannung der Mächte erlangt, sondern vor allem
auch davon, daß die Sachsen durch Verbindung mit den Öster-
reichern oder Bayern bei einer Entscheidung durch das Schwert
ihre Aufgabe zugedacht erhalten hatten. Aber auch im preußischen
Oberkommando sah man Ahnliches voraus und verlegte die Sachsen
aus der Nachbarschaft der Österreicher weg, am 11. Dez. nach
Bonn, am 23. Jan. 1815 nach Köln. Bei dieser Gelegenheit
wurde der General Lecog, der am 23. Dez., dem Geburtstage
des Königs Friedrich August, mit unkluger Ostentation seinen