Contents: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Zollverein und Zollwesen. Verfuͤgung, betreffend die Erlassung eines Begleitschein-Regulativs. 
1. 250. Verfügung, betreffend das Regulativ über vie zollamtliche Behandlung des Güter= und 
Effekten-Transports auf den Eisenbahnen. 59. 250. Verfügung, betreffend das Nieder- 
lagen-Regulativ. 101. Bekanntmachung, betreffend eine Berichtigung des Textes des Vereins- 
bollgesetzes. 132. Bekanntmachung zur Ausführung des Zollvereinsgesetzes vom 1. Juli 1869, 
die Besteuerung des Zuckers betreffend. 138. 249. Verfügung, betreffend mehrere Aende- 
rungen in der Organisation der Zollstellen im Innern des Königreichs. 140. K. Verord- 
nung, betreffend den am 20. Februar 1869 von Preußen Namens des Zollvereins mit Japan 
abgeschlossenen Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag. 105. Bekanntmachung, 
betreffend die Bestimmungen, unter welchen der Handel Deutschlands in Japan getrieben 
werden soll. 195. Verfügung, betreffend die Vereinigung des Zollamts in Tübingen mit 
dem dortigen Kameralamt 195. Bekanntmachung, betreffend die Gewährung einer Zoll= 
und Steuervergütung für den in das Ausland versendeten Tabak. 213. Bekanntmachung, 
betreffend die Ausführung des Vereingzollgesetzes vom 10. Juli 1869. 257. Zollvereins- 
gesetz, betreffend die Abänderung des Vereinszolltariss vom 1. Juli 1865. 263. Bekannt- 
machung, betreffend die neue Redaktion des Vereinszolltarifs. 287. Verfügung, betreffend die 
Zollbehandlung des französischen Weines. 365. Verfügung, betreffend die Regelung des Zoll- 
verkehrs mit den besetzten Theilen Frankreichs. 366. Verfügung, betreffend die Besugnisse 
des Zollamts zu Calw. 377. Verfügung, betreffend die Zählung des Standes und Ganges 
der Bevölkerung im Jahre 1870. 394. Bekanntmachung, betreffend die Vertagung der im 
Dezember 1870 vorzunehmenden Volkszählung für Zollvereinszwecke. 396. Verfügung, be- 
treffend die Bestimmungen über die Controle, unter welcher Melasse zur Branntweinbereitung 
gollfrei zuzulassen ist. 396. Verfügung, betreffend die Competenzerweiterung des Nebengoll- 
amts zweiter Classe zu Kreßbronn und die Uebertragung der grenzsteueramtlichen Funktionen 
an dieses Amt. 480. 
Zuckerbesteurun g. Bekanntmachung zur Ausführung des Zollvereinsgesetzes vom 1. Juli 1869, 
die Besteurung des Zuckers betreffend. 138. Zollvereinsgesetz wegen Abänderung der Ver- 
ordnung vom 25. Juli 1846, die Besteurung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers be- 
treffend. 239. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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