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sollten. Am 18. August geschah zu Dresden die Erbhuldigung. Am
20. August schon trat zu Leipzig der Landtag zusammen, um
sich mit dem neuen Kurfürsten über die schwierige Lage zu ver—
ständigen. Zunächst hatte Moritz eine Schuldenlast von rund
1667000 Gulden hinterlassen, und dazu klagte man über Ver—
armung und Entvölkerung. Dann aber lag die äußere Politik
im Argen. Johann Friedrich setzte sich mit sehr sophistischen
Gründen über die oben erwähnte, zu Augsburg gegebene sog.
„Assekuranz“ glatt hinweg und verlangte durch seinen Rat Franz
Burkhart einfach von August Herausgabe der vor sechs Jahren
entfremdeten Lande. Die Gefahr, daß er sich mit Albrecht Alci-
biades verständigte, lag nahe. Deshalb nahm August unter völliger
Aufgabe der Politik Moritzens die Vermittelung Joachims von
Brandenburg, Johann Albrechts von Mecklenburg und seines
Schwiegervaters an, und so kam, da auch Albrecht seine Mittel
schwinden sah, schon am 11. Sept. 1553 die Aussöhnung mit diesem
in Braunschweig zustande.
Ihm schloß sich ebenfalls unter Dänemarks Vermittelung der
Naumburger Vertrag vom 24. Februar 1554 an, durch den Jo-
hann Friedrich und sein Haus nochmals die Wittenberger Kapi-
tulation anerkannten, dafür aber noch die vier Amter Altenburg,
Eisenberg, Sachsenburg und Herbisleben, das Einlösungsrecht der
verpfändeten Ämter Allstädt und Königsberg (in Franken) und
endlich noch 100000 Gulden bar erhielten. Mit diesem Erfolge
hat der „geborene Kurfürst“ diese Welt verlassen. Mit seinen
Söhnen, von denen Johann Friedrich der Mittlere die Regierung
übernahm, dem Vater übrigens an Hartnäckigkeit und politischer
Kurzsichtigkeit nicht nachstehend, kam August vom 9.—12. März
1555 zu Naumburg zusammen; gleichzeitig erschienen die Ver-
treter Hessens, der Kurfürst und die Markgrafen Hans und Georg
von Brandenburg, um die alte Erbeinung zu erneuern. Man
beschloß aber auch auf Augusts Anregung, auf alle Fälle an
der Augsburger Konfession, ingleichen an den Bestimmungen des
Passauer Vertrags festzuhalten und auf dem seit dem 5. Februar
1555 zusammentretenden Augsburger Reichstage jede durch Stim-
menmehrheit erreichte Resolution in religiösen Dingen als un-
Sturmboesfel, Geschichte der sächsischen Lande. 6