Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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nisterium mit R. Georgi als Finanzminister, dem Leipziger Pro- 
fessor von der Pfordten als Vertreter des Außeren und des 
Inneren und dem Oberst Grafen Holtzendorff als Kriegsminister. 
Nach längerem Widerstreben der leitenden Persönlichkeiten setzte 
Braun unter dem Eindrucke der aus Wien und Berlin einlaufenden 
Revolutionsnachrichten auch noch die Aufnahme Martin Ober- 
länders durch, der dann das Innere an Pfordtens Stelle über- 
nahm, während dieser dafür das Portefeuille des Kultus erhielt. 
Nun wurde auch, womit die Bevölkerung sehr zufrieden war, der 
außerordentliche Landtag abgesagt. Das neue Ministerium er- 
klärte die Karlsbader Beschlüsse und die Bundesbeschlüsse von 
1832 als nicht mehr für Sachsen verbindlich und wies den säch- 
sischen Bundestagsgesandten an, in Frankfurt eine dementsprechende 
Erklärung abzugeben. Demzufolge wurde die Beaufsichtigung der 
Universitäten durch einen Kurator, der Kollegienzwang, das Verbot 
der Burschenschaften ausgehoben, am 23. März unbedingte Preß- 
freiheit eingeführt und alle Preßvergehen außer Verfolgung ge- 
setzt, wie auch am 17. April eine allgemeine Amnestie für poli- 
tische Vergehen erteilt wurde. Endlich wurde am 22. März das 
Heer auf die Verfassung vereidigt. 
Neben diesen dringenden Anderungen und Aufgaben hatte 
das Märzministerium auch die Verpflichtung übernommen, zu der 
Revision einer Bundesverfassung das Seinige beizutragen. Unter 
dem Einflusse der von Berlin und von den süddeutschen Höfen 
kommenden Anregungen und unter dem Eindrucke der am 13. März 
in Wien und am 18. März in Berlin ausgebrochenen Revo- 
lutionen hatte man sich in Dresden an die Arbeit gesetzt und 
konnte deren Resultat am 27. März den Regierungen von Mün- 
chen, Wien und Berlin mitteilen. Gleichzeitig aber ersuchte am 
16. März der Bundestag um die Sendung von Vertrauens- 
männern nach Maßgabe der Zusammensetzung seines engeren Aus- 
schusses; siebzehn Vertrauensmänner sollten mit den siebzehn des 
genannten Ausschusses die Bundesverfassung revidieren. Sachsen 
entsandte den bisherigen Bürgermeister von Adorf, K. G. Todt, 
der seit 1837 der zweiten Kammer angehörte und bislang an 
der Spitze der Opposition gestanden hatte, nach Frankfurt und
	        
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