Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Ehe jedoch die Truppen, über die sämtlich der Generalleutnant 
von Schirnding den Oberbefehl übertragen erhalten hatte, zum 
Angriffe vorgingen, wurde in einer Kundmachung der Minister 
nochmals die Hoffnung ausgesprochen, daß das sächsische Volk 
dem Rufe des Gesetzes und der Pflicht gehorchen würde. Am 
Abend vorher hatten Beust und Rabenhorst nach ihrer Rück- 
kunft vom Königstein diese sofort dem Dresdener Stadtrate nach 
dem Rathause mitteilen lassen, um die von der provisorischen Re- 
gierung aufgestellte Behauptung Lügen zu strafen, als ob keine 
Regierung mehr vorhanden sei. Natürlich hatte es weiter keinen 
Nutzen, als die Gegner formell ins Unrecht zu setzen. Ebenso- 
wenig Erfolg hatte eine königliche Proklamation vom 4. Mai, 
die noch vor Mittag verteilt wurde; sie zeigte aber doch amtlich 
den Grund zum Weggange aus der Stadt und den Aufenthaltsort 
des Königs an mit den Worten: „Die meinem Herzen wahrhaft 
schmerzlichen Ereignisse des gestrigen und heutigen Tages (also 
des 3. und 4. Mai), welche zuletzt in gewaltsame Angriffe auf 
das Zeughaus und selbst auf mein Schloß ausarteten, während 
ein großer Teil der Kommunalgarde seiner Pflicht für Erhaltung 
und Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung mitzuwirken, nicht 
nachkam, nötigen mich, Dresden zu verlassen und mich auf die 
Festung Königstein zu begeben.“ Am Schluß wurde darauf hin- 
gewiesen, daß die Regierungsgeschäfte ihren weiteren Fortgang 
nehmen würden. Es war nun allerdings im Laufe des Spät- 
abends noch eine Abordnung des Rates im Blockhause erschienen, 
um der Stadt die Schrecken eines Straßenkampfes zu ersparen; 
aber der ganz natürlichen Forderung der Minister gegenüber, 
daß dann Rat und Bürgerschaft alles zu tun hätten, um die 
Insurrektion zum Schlusse zu bringen, mußten sie ihre Ohnmacht 
eingestehen. Hatte doch schon in einer Morgenausgabe die „Dres- 
dener Zeitung“ die Nachricht, daß das Bürgerschießhaus vom 
Volke überfallen und der dortige Vorrat an Böllern, Büchsen 
und Munition verteilt worden sei, mit den triumphierenden Wor- 
ten begleitet: „Endlich verläßt man den abgeschmackten gesetzlichen 
Boden und erkennt den revolutionären als den allein gesetz- 
lichen an.“
	        
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